Nebenklage legt Revision gegen Urteil gegen Ex-KZ-Wachmann ein

29.7.2020, 18:04 Uhr

Die Nebenklage legt gegen das Urteil gegen den Ex-KZ-Wachmann Revision ein. © Daniel Bockwoldt, dpa

Nach dem Urteil gegen einen früheren SS-Wachmann im KZ Stutthof haben zwei Vertreter der Nebenklage Revision eingelegt. Dies teilte ein Gerichtssprecher in Hamburg am Mittwoch auf Anfrage mit. Nun will dies auch die Verteidigung des 93-Jährigen machen. Zuvor hatte die Verteidigung erklärt, der Angeklagte wäre bereit, das Urteil zu akzeptieren, um einen Abschluss zu finden.

Eine Jugendstrafkammer am Landgericht Hamburg hatte den Rentner vergangene Woche wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen sowie Beihilfe zu einem versuchten Mord zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Prozess fand nach Jugendstrafrecht statt, weil der Mann zu Beginn der Tatzeit 1944 erst 17 war. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch.

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Staatsanwaltschaft will auf Revision verzichten

Verteidiger Stefan Waterkamp hatte zunächst gesagt: "Die Verteidigung wird nur dann Revision einlegen, wenn die Staatsanwaltschaft oder Nebenklagevertretende dieses ihrerseits ankündigen." Nach der Mitteilung der Nebenklage erklärte er, nun werde auch die Verteidigung Revision einlegen. Diese ermögliche eine umfassende Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof. Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben einer Sprecherin verzichten.

Endgültig entschieden ist das weitere Verfahren allerdings noch nicht. Waterkamp fügte einschränkend hinzu: "Sollten die Nebenklagerevisionen wieder zurückgenommen werden, würde auch die Revision der Verteidigung nicht durchgeführt und das Urteil könnte in Rechtskraft erwachsen."