Lockerungen

PCR-Tests: Diese Regeln gelten nun für Bayern

28.1.2022, 07:52 Uhr

Über die Änderungen hatte das bayerische Kabinett am Dienstagmittag informiert. Gelockert wurde im Sport, der Kultur und der Jugendarbeit - aber auch bei den Tests.

Wichtig für Studierende und Personen, die sich berufsbegleitend fortbilden: Seit Donnerstag braucht es für Prüfungen keinen 3G-plus-Nachweis mehr, stattdessen gilt nun 3G. Davon profitieren beispielsweise alle Studierenden, die aufgrund der Anpassungen bei Johnson&Johnsohn und dem Genesenennachweis ihren 2G-Status verloren haben. Sie müssen keinen PCR-Test aus eigener Tasche zahlen, stattdessen reicht ein Schnelltest. Theorie- und Praxisstunden von Fahrschulen sowie Meisterkurse fallen nun komplett unter 3G. Bei anderen Arten der beruflichen Weiterbildung bleibt es weiterhin bei 2G - hier sind nur die Prüfungen ausgenommen.

Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, genügt seit Donnerstag ein Schnelltest, um bei 2G-Angeboten und 2G plus teilnehmen zu dürfen. Muss man dienstlich in einem Hotel übernachten, wurde bisher ein 2G-Nachweis oder ein PCR-Test gefordert. Hier reicht nun ebenfalls ein Schnelltest.

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Bald werden auch die bundesweiten Regelungen rund um PCR-Tests angepasst, die in der Coronavirus-Testverordnung enthalten sind. Künftig soll es für weniger Personengruppen kostenlose PCR-Tests geben. Hierbei sind .