Lockdown light: Sportanlagen offen für Individualsport

1.11.2020, 16:28 Uhr

Die Bayerische Staatsregierung hat aufgrund der dramatischen Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen, der Sportbetrieb wird fast vollständig eingestellt, die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt. Vor allem Amateure dürfen von 2. November an nicht mehr trainieren. Zumindest die Sportstätten aber dürfen geöffnet bleiben, teilt der Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV) mit. Allerdings nur, wenn man "allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands" Sport treibt.

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Leistungssportlern der Bundes- und Landeskader ist zudem unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, während des Lockdowns Wettkämpfe bestreiten oder trainieren. "Die Einschränkungen, die ab dem kommenden Montag auf unsere Sportlerinnen und Sportler zukommen, sind gravierend", wird BLSV-Präsident Jörg Ammon in einer Mitteilung zitiert.

"Ein Lichtblick ist dabei, dass zumindest der Sportbetrieb für Individualsportarten sowie für unsere 'Olympiasieger von morgen' in den Landeskadern, wenn auch unter Einschränkungen, möglich ist. Auch in dieser schwierigen Phase bin ich davon überzeugt, dass unsere Sportvereine und Sportfachverbände verantwortungsvoll im Sinne ihrer Sportlerinnen und Sportler handeln. Die Gesundheit aller steht hierbei immer klar im Mittelpunkt! In unserer Lebensgemeinschaft Sport werden wir diese Krise gemeinsam durchstehen."

Die Spitzensportler dürfen - ähnlich wie die Profis in Teamsportarten - trainieren oder Wettbewerbe ausrichten, wenn keine Zuschauer dabei sind und entsprechende Hygienekonzepte vorliegen. Dann sind Betrieb und Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten sowie von Tanzschulen zulässig. Auch Schwimmer dürfen im Bad trainieren, solange nur Personen Zutritt zur Sportstätte haben, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind. Der Betrieb von Fitnessstudios ist untersagt.