Platzsturm beim Derby: Club muss 100.000 Euro blechen

7.3.2012, 16:39 Uhr

Der Platzsturm der Club-Fans nach dem Pokal-Aus gegen die SpVgg Greuther Fürth wird für den Verein teuer. © Wolfgang Zink

Das DFB-Sportgericht ahndete damit die Vorfälle beim DFB-Pokal-Achtelfinalspiel des 1. FCN gegen die SpVgg Greuther Fürth (0:1) am 20. Dezember vergangenen Jahres. "Der 1. FC Nürnberg hat das Urteil so akzeptiert und geht nicht in Berufung", kommentierte Club-Vorstand Martin Bader die Entscheidung des Sportgerichtes auf der Internetseite des Vereins.

Nach der Niederlage hatten sich etwa 100 Anhänger auf der Laufbahn versammelt und waren dann in Richtung Gästeblock gelaufen. Im Gegensatz zu einem Vorfall im Berliner Olympiastadion im März 2010, als Hertha-Fans nach einer 1:2-Heimniederlage gegen den Club das Spielfeld stürmten und die Trainerbank demolierten, hatte sich die Situation nach wenigen Sekunden wieder beruhigt. Schäden waren nicht entstanden.

Während die Hertha damals unter anderem mit einem Teilausschluss der Fans bestraft worden war, konnte der Club dies nun verhindern. Laut FCN droht der Verband für den Fall weiterer gravierender Vorkommnisse aber mit harten Strafen bis hin zu einem Spiel unter Ausschluss der Fans.

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Gibt der Verein die Strafe weiter?

Gleichzeitig zieht der FCN offenbar in Erwägung, die Geldstrafe, die den Verein laut Bader "empfindlich" trifft, auf die Verursacher umzuleiten und damit einen Weg einzuschlagen, dem beispielsweise Hannover 96 in der jüngeren Vergangenheit folgte. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass "im Zuge der polizeilichen Ermittlungen Täter identifiziert und strafrechtlich verurteilt werden", wie es auf der Internetseite des Vereins heißt.

So einfach ist das allerdings möglicherweise nicht: Die Rot-Schwarze Hilfe, eine Organisation, die Clubfans Rechtsbeistand verschafft, die Ärger mit der Justiz haben, bezeichnete erst vor wenigen Wochen die Umlegung von Verbandsstrafen auf auffällig gewordene Fans nach Rücksprache mit ihren Juristen als "systemwidrig" und "nicht rechtmäßig".