Tor-Klau gegen Schalke: Kein Schadenersatz für Club-Tipper

7.10.2019, 17:10 Uhr

Diese Szene wurde für einen Tipper nun zum Verhängnis. © Sportfoto Zink / WoZi

Der Tippspiel-Teilnehmer wollte den ihm entgangenen Gewinn von 190,97 Euro erstattet bekommen. Er begründete das mit einer unerlaubten Handlung von DFB-Schiedsrichter Robert Kampka in dem Fußball-Bundesligaspiel der Vorsaison am 12. April 2019. Der Kläger hatte darauf getippt, dass in der ersten Halbzeit mindestens ein Tor fällt. Bei dem vom Nürnberger Hanno Behrens in der 43. Minute erzielten Führungstreffer entschied Kampka jedoch auf Stürmerfoul - und das Tor zählte nicht. Das Gericht urteilte, dass es keine Anspruchsgrundlage gebe, da der Kläger keinen Vertrag mit der Deutschen Fußball Liga geschlossen habe, sondern sich an einem Wettspiel eines Sponsoringpartners der DFL beteiligt habe.

Auch einen so genannten deliktischen Anspruch aus unerlaubter Handlung verneinte es. Ein solcher Anspruch könne sich nur ergeben, wenn es sich um ein Betrugsdelikt gehandelt hätte. Der Schiedsrichter habe jedoch keine vorsätzliche, sondern allenfalls fahrlässige Fehlentscheidung getroffen. Ein Referee müsse wie ein "echter" Richter in seinen Entscheidungen unabhängig sein und könne nur in Haftung genommen werden, wenn er eine Straftat begehe. Eine Sportwette werde erst durch die Ungewissheit des Spielverlaufs und auch die Möglichkeit von Fehlentscheidungen des Unparteiischen spannend und damit attraktiv. Jeder Wettteilnehmer müsse das Risiko seines Wettgeschäfts abwägen und bleibe für seine Entscheidung selbst verantwortlich, so das Gericht.

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Der Video-Assistent hatte - anders als der Referee - entschieden, dass bei der Aktion von Behrens kein Stürmerfoul vorlag. Der Videobeweis war aber nicht berücksichtigt worden, weil der Ball vor dem Pfiff des Unparteiischen noch nicht die Torlinie überquert hatte.