Ärger um Sparverträge: Immer mehr Klagen gegen Sparkasse Nürnberg

3.11.2020, 05:55 Uhr

2019 kündigte die Sparkasse Nürnberg rund 21.000 Kunden die Sparverträge. © Eduard Weigert

Die Kündigung der alten, gut verzinsten Sparverträge durch die Sparkasse Nürnberg im vergangenen Jahr könnte ein großes Nachspiel haben: Bereits 1214 Betroffene haben sich laut der Verbraucherzentrale Bayern der Musterfeststellungsklage gegen die Bank angeschlossen - und es könnten noch mehr werden, denn aktuell ist das entsprechende Klageregister noch geöffnet.

Doch worum geht es? Die Sparkasse Nürnberg bot ihren Kunden seit den 1990er-Jahren Prämiensparverträge namens "Prämiensparen flexibel" an. Dabei sollten Sparer nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern zusätzlich auch eine attraktive jährliche Prämie. Die Laufzeit wurde "auf 1188 Monate", also 99 Jahre, angesetzt. Im Jahr 2019 begann die Bank jedoch diese Verträge unter Berufung auf die Niedrigzinsphase zu kündigen. Laut Schätzungen der Verbraucherzentrale waren davon rund 21.000 Kunden betroffen. Die Verträge seien aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht mehr tragbar, hieß es. Zudem beruft sich das Finanzinstitut auf das Kündigungsrecht, das ihm laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusteht, wenn ein "sachgerechter Grund" vorliegt.

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Aus Sicht der Verbraucherzentrale sind allerdings nicht nur die Kündigungen widerrechtlich, die Bank soll ihren Kunden während der Laufzeit der Sparverträge auch zu wenig Zinsen gezahlt haben. Deswegen reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern Ende Juli eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München ein.

Eben dieser Klage haben sich nun schon über tausend Betroffene angeschlossen. Die Verbraucherschützer hoffen jedoch auf noch mehr. "Wir empfehlen jedem, sich im Klageregister zu registrieren. Dadurch fällt auch die Verjährungsfrist weg", so der Referatsleiter Finanzdienstleistungen Sascha Straub. Die liegt bei Vertragskündigungen bei drei Jahren. Wer sich mit der Registrierung der Musterfeststellungsklage anschließt, muss zunächst nicht selbst klagen. Das übernimmt der Verband. "Erst im Fall eines positiven Urteils, muss man seine Ansprüche eigenständig geltend machen."

Geht das Urteil zu Gunsten der Kunden aus - und davon ist Straub überzeugt - können sich die Einzelnen auf eben dieses Urteil berufen. "Dann ist die Rechtslage klar und die Bedingungen für die individuellen Klagen der Sparer so günstig wie möglich." Kunden, die zuvor bereits ohne Klage versuchten, mit der Sparkasse einen individuellen Vergleich auszuhandeln, seien dagegen größtenteils gescheitert, betont Straub.



Wann das Verfahren gegen die Bank eröffnet wird, steht aktuell noch nicht fest. Auch wie lange sich Betroffene noch im Register eintragen lassen können, kann Straub derzeit nicht sagen. Die Mindestzeit betrage zwei Monate, würde also im November enden. "Wir haben aber noch keinen Hinweis darauf bekommen. Ich will also auch keinen Alarmismus machen, möglicherweise kann man sich noch eine ganze Weile registrieren." Sicher könne man aber nicht sein. "Und mit der Registrierung hat man seinen Fuß in der Tür."

Wer sich nicht sicher ist, ob er sich beteiligen kann, dem empfiehlt Straub den Klagecheck, den die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage für diesen Fall zur Verfügung stellt. "Schon über 3000 Verbraucher haben das Angebot genutzt und konnten so sehen, ob sie zu der Gruppe gehören oder nicht."​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​