TÜV-Frist, Autowaschen und Co: Das müssen Autofahrer jetzt wissen

31.3.2020, 08:37 Uhr

Die Frist für die Überziehung der TÜV-Plakette sei von zwei auf vier Monate verlängert worden, sagte der CSU-Politiker der Bild-Zeitung. Wird die TÜV-Prüfung bis vier Monate überzogen, kostet das normalerweise 15 Euro. Dieses Bußgeld wurde nun bis zum 30. Juni ausgesetzt, wie Vincenzo Lucà, Pressesprecher des TÜV SÜD, gegenüber dem BR erklärte. Autofahrer sollten aber natürlich trotzdem darauf achten, dass die Fahrzeuge in verkehrssicherem Zustand sind. Bisher wird in den ersten beiden Monaten nach Fälligkeit der Hauptuntersuchung kein Bußgeld erhoben.


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Weil Treibstoff zur Grundversorgung zählt, bleiben Tankstellen weiterhin regulär geöffnet. Kunden werden allerdings gebeten, den Mindestabstand einzuhalten und wenn möglich mit Kreditkarte zu zahlen, damit Mitarbeiter und andere Kunden gleichermaßen geschützt werden.

Autowaschen weiterhin erlaubt?

Damit die Mobilität auch in Krisenzeiten garantiert ist, haben systemrelevante Werkstätten weiterhin geöffnet. Autohäuser müssen aber geschlossen bleiben. Dringende und nicht aufschiebbare Kfz-Dienstleistungen werden weiterhin unter Einhaltung der Gesundheitsschutzmaßnahmen durchgeführt.

Beim Thema Autowaschen ist es entscheidend, ob man dies aus Privatvergnügen macht oder es eine berufliche Notwendigkeit ist. "Waschstraßen dürfen weiterhin als Dienstleistungsbetrieb geöffnet haben", erläuterte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Allerdings stelle es im Privatbereich keinen triftigen Grund dar, seine Wohnung zu verlassen. Wer also nur seine freie Zeit nutzt, um das eigene Auto zu säubern, verstößt gegen die bis 19. April gültige Ausgangsbeschränkung.

Anders sieht es aus, wenn man für den Job mit einem sauberen Auto unterwegs sein will oder muss: "Eine Inanspruchnahme solcher Dienstleistungsbetriebe ist im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erlaubt", erklärte der Ministeriumssprecher weiter. "Insoweit ist im jeweiligen Einzelfall zu differenzieren."