Deutschlands Weg zurück zur Normalität: Der weitere Fahrplan

6.5.2020, 16:46 Uhr

Für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden die Einschränkungen der Besuchsregeln bundesweit gelockert. © Tom Weller, dpa

Kontaktbeschränkungen

Die coronabedingten Kontaktbeschränkungen in Deutschland werden grundsätzlich bis zum 5. Juni verlängert. Allerdings einigten sich Bund und Länder darauf, dass sich künftig wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen - also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Sie sollen weiterhin einen Abstand von 1,50 Metern zueinander einhalten.

Kitas und Schulen

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Jeder Schüler und jedes Vorschulkind soll vor dem Sommer möglichst noch mindestens einmal in die Schule oder in die Kita gehen. Die Einzelheiten regeln die Länder. Vereinbart wurde, dass die Notbetreuung in den Kitas spätestens ab dem 11. Mai überall ausgeweitet werden soll.

Besuchsregeln

Für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden die Einschränkungen der Besuchsregeln bundesweit gelockert. Demnach soll jedem Patienten oder Bewohner wiederkehrender Besuch durch eine bestimmte Person ermöglicht werden.

Gastronomie

Die Bundesländer sollen bei schrittweisen Öffnungen in eigener Verantwortung vorgehen - vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens sowie landesspezifischer Besonderheiten.

Geschäfte

Alle Geschäfte in Deutschland dürfen unter Auflagen wieder öffnen - ohne Quadratmeterbegrenzung der Verkaufsfläche.



Breitensport

Bund und Länder wollen den Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder erlauben. Freizeitsportler müssen sich aber an bestimmte Auflagen halten. So muss eine Distanz von 1,5 bis 2 Metern gewährleistet und der Sport kontaktfrei ausgeübt werden.

Bundesliga

Die Fußball-Bundesliga darf die unterbrochene Saison ab der zweiten Mai-Hälfte mit Geisterspielen fortsetzen.

Verantwortung

Die Bundesländer übernehmen die Verantwortung für weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Sie müssen aber sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird.


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