Niedrigzinsen

Giro- und Tagesgeldkonten: Negativzinsen treffen auch Kunden in der Region

11.5.2021, 05:55 Uhr

Wer zu viel Geld auf seiner Bank liegen hat, der muss dafür möglicherweise bald Negativzinsen zahlen. © Michael Weber/imago, NNZ

Negativzinsen auf Sparguthaben? Für Privatkunden war das kein Thema - bis jetzt: Denn seit Jahresbeginn führen immer mehr Banken Minuszinsen für Tages- und auch Girokonten ein, wenn die Kunden einen bestimmten Freibetrag auf dem Konto übersteigen. Das gilt auch für einige Geldhäuser in der Region, wie eine Umfrage der Redaktion zeigt.


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Am stärksten trifft es demnach Kunden der PSD Bank Nürnberg. Wie das Geldhaus auf Anfrage mitteilte, erhebt sie von nun an beim "PSD GiroDirekt" und "PSD JugendGiro" ab einer Summe von 10.001 Euro ein sogenanntes Verwahrentgelt von 0,5 Prozent. Beim Wertpapierkonto (PSD GiroDepot) und dem "PSD GiroKonto" müssen Kunden fortan sogar schon ab 0,01 Euro ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent bezahlen. Laut einem Sprecher werde letzteres in der Regel aber als Zweitkonto verwendet, "ohne regelmäßigen Gehalts-, Lohn- oder Renteneingang". Beim Tagesgeldkonto ist das Geldhaus dagegen großzügiger: Demnach müssen Sparer hier erst ab einer Summe von 100.001 Euro 0,5 Prozent Strafzinsen zahlen.

Trotz der strengen Neuregelungen seien "lediglich zehn Prozent der Kunden" von der Umstellung, die seit 15. April greift, betroffen, teilt die Nürnberger Privatbank auf Anfrage mit. "In den kommenden Monaten werden wir nach und nach Bestandskunden mit hohen Einlagen auf Giro- und Tagesgeldkonten kontaktieren, um mögliche Lösungswege zu besprechen."

Banken verweisen auf Geldpolitik der EZB

Doch was ist mit den anderen großen Banken? Die Sparda Bank Nürnberg erhebt bereits seit Jahresbeginn bei einem Guthaben von über 50.000 Euro auf dem Girokonto und über 200.000 Euro auf Tagesgeldkonten Verwahrentgelte in Höhe von 0,5 Prozent. Die Sparkasse Nürnberg verlangt laut Sprecherin Beate Treffkorn seit diesem Jahr von Neukunden der Bank ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent ab einer Summe von 100.000 Euro. Private Bestandskunden bleiben ebenfalls nicht verschont, müssen aber erst ab einer Summe von 250.000 Euro Strafzinsen zahlen. Das betreffe aber weniger als ein Prozent der Kunden, so Treffkorn. Die gleiche Freigrenze gilt zudem auch für Firmenkunden.



Bei der VR Bank Nürnberg müssen Otto-Normal-Sparer, die bereits Kunden bei der Bank sind, momentan (noch) nichts zahlen; gewerbliche Kunden aber schon: "Wir vereinbaren bei gewerblichen Bestandskunden ein Verwahrentgelt in Höhe von derzeit 0,5 Prozent ab Einlagen in Höhe von 100.000 Euro", teilt die Bank mit. Die gleichen Konditionen gelten zudem für Neukunden, egal ob privat oder gewerblich.

Fragt man die Banken nach dem Grund für die Umstellung, verweisen alle auf die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Seit 2014 müssen Banken, die bei der EZB Guthaben parken, für die Einlagen einen Negativzins zahlen. Der liegt bei 0,5 Prozent. Auch wenn es Freibeträge für bestimmte Summen gibt, bleibt für die Branche eine Milliardenbelastung.

Experte kritisiert neue Gebühren deutlich

Ob man einen Teil der Belastung auf die Kunden umlegen kann, ist rechtlich allerdings umstritten: "Wir halten Verwahrentgelte, auch Strafzinsen genannt, auf Giro- und Tagesgeldkonten für unzulässig. Dagegen laufen auch verschiedene Verfahren", erklärt der Referatsleiter für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bayern, Sascha Straub. Mehrheitlich seien jetzt schon Bankdienstleistungen nicht mehr kostenfrei, etwa wegen Gebühren für Konten an sich oder einzelne Aufträge. "Also obwohl die Kunden jetzt schon für alle möglichen Leistungen zahlen, sollen sie jetzt auch dafür bezahlen, ihr Geld überhaupt zur Bank zu bringen?", kritisiert Straub weiter. "Wenn es für Verbraucher wirtschaftlich besser ist, das Geld unters Kopfkissen zu legen, als es zur Bank zu bringen, dann muss man sich fragen, welche Rolle Banken überhaupt noch haben."

Zudem klärt der Verbraucherschützer über einen wichtigen Sachverhalt auf: Damit Verwahrentgelte für Bestandskunden gelten, müssten die den Änderungen erst zustimmen. Tut man das nicht, kann die Bank das Konto allerdings kündigen. Straub rät Verbrauchern deshalb zunächst die Freigrenzen und die fälligen Verwahrentgelte zu checken, dies mit anderen Banken zu vergleichen und dann gegebenenfalls zu wechseln. Wer das nicht so einfach könne, zum Beispiel, weil es auf dem Land nur eine Bank gebe, der könne unterschreiben und auf eine positive Rechtsprechung hoffen. "Dann müssten die Banken ihren Kunden das Geld nämlich zurückzahlen. Ob die Jusitz aber auch so entscheidet, weiß man vorab natürlich nicht."