OP-Masken und mehr Kunden

Neue Regelung beim Einkauf im September: Das ändert sich bei Lidl, Aldi, Edeka und Co.

7.9.2021, 12:56 Uhr

Ab Donnerstag dürfen Kunden auch mit OP-Masken wieder ins Geschäft.  © picture alliance/dpa/Christoph Soeder, NNZ

Bereits seit dem 2. September gelten einige Neuregelungen in Bayern, weitere könnten im Herbst folgen.

Nun dürfen OP-Masken statt der vorher vorgeschriebenen FFP2-Masken getragen werden. Erst ab Stufe Gelb der neuen Corona-Ampel greift die FFP2-Pflicht wieder. Das heißt, wenn in den Krankenhäusern 1200 Betten innerhalb einer Woche neu belegt werden. Auch fiel in Bayern die Begrenzung der Kunden pro Quadratmeter.

Neu ist zudem, dass unter freiem Himmel generell keine Maskenpflicht mehr gilt. Das bedeutet, dass Kunden von Supermärkten die Maske erst im Laden aufsetzen müssen, aber nicht auf dem Parkplatz. Ausnahme: Im Eingangs- und Begegnungsbereiche größerer Veranstaltungen (ab 1.000 Personen) muss eine Maske getragen werden.

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Drohen Verschärfungen?

Aktuell steigen die Fallzahlen in Bayern an, leichte Zunahmen gibt es auch bei den zwei Werten der Krankenhausampel. Einen weiteren Lockdown soll es aber nicht mehr geben, das betonen die Regierenden wie Markus Söder immer wieder. Supermärkte und Discounter waren anders als der Einzelhandel aber sowieso nie von Schließungen betroffen. Trotzdem dürften sich auf Stufe Gelb oder Rot einige Regeln wieder verschärfen, was auch die Supermärkte treffen könnte.

Im August haben sich Bund und Länder auf die 3G-Regel geeinigt. So gilt seit dem 23. August in Innenräumen, wie der Gastronomie, Friseuren, Hotels, Kinos und dergleichen eine Nachweispflicht. 3G: das steht für geimpft, genesen und getestet. Wer keinen aktuellen Nachweis erbringen kann, darf nicht rein. In den meisten Bundesländern gilt dies, wenn die Inzidenz stabil über 35 liegt, andere ziehen aber auch noch Impfquote und Krankenhausbelegung zur Bewertung dazu. Dazu gehört auch Bayern. Supermärkte sind bislang aber noch nicht davon betroffen.

Je nach Bundesland gelten also unterschiedliche Vorgaben für das Einkaufen. Feste Regel in den Supermärkten aller Bundesländer bleibt aber vorerst noch die Maskenpflicht, sowie die üblichen Abstandsregeln.