Ausnahmen für Schüler

3G-Regel in Bayern: Wo braucht man jetzt einen Test?

15.9.2021, 11:40 Uhr
In Bayern braucht es mittlerweile häufiger einen Corona-Test.

© Hans-Joachim Winckler, NN In Bayern braucht es mittlerweile häufiger einen Corona-Test.

Am 2. September trat die 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern in Kraft, die Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag bekannt gegeben hatte. Dabei war auch eine Neuregelung für 3G.

Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 gilt im Innenbereich verstärkt der 3G-Grundsatz: Persönlichen Zugang haben dann nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete. Das betrifft Innenräume

- bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern
- von Sportstätten wie Boulderhallen und Fitnessstudios
- von Hochschulen
- bei Tagungen und Kongressen
- von Bibliotheken und Archiven
- von außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung
- der Gastronomie
- der Beherbergung, also Hotels und Ferienwohnungen
- von Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, botanische Gärten, Freizeitparks
- beim touristischen Reisebusverkehr und Ähnlichem
- bei Besuchen im Krankenhaus
- alle Innenräume der Kultur, Theater, Kinos, Museen und Gedenkstätten

Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Corona-Tests in der Schule als getestet. Von der Testpflicht befreit sind in Bayern auch alle Kinder vor dem Eintritt in die Grundschule. Ausnahmen gibt es auch für diejenigen, die im Beruf oder bei einem gemeinnützigen Ehrenamt notwendige Arbeiten im Innenraum zu erledigen haben.

Ausgenommen von der 3G-Regel sind Privaträume, der Handel, der öffentliche Nahverkehr und Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis 1000 Personen, Gottesdienste sowie Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz.

Wann genau gilt 3G in Bayern?

Wichtig ist, wie sich die Sieben-Tage-Inzidenz in den letzten Tagen im Landkreis oder der kreisfreien Stadt entwickelt hat. Liegt der Wert drei Tage über 35, gilt zwei Tage darauf 3G. Fallen die Inzidenzwerte, braucht es mittlerweile nur noch drei statt fünf Tagen unter 35. Wiederum zwei Tage später fällt die 3G-Regel weg.

Unabhängig von der Inzidenz gilt die 3G-Regel in Bayern beim Besuch von Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen, bei Messen und Veranstaltungen mit über 1000 Besuchern. Bei Alten- und Pflegeheimen sind zudem die Ausnahmen für Kinder anders: Ungeimpfte Schüler und Schülerinnen brauchen während den Schulferien einen Corona-Test, Kinder ab sechs ohne Einschulung auch.

Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden alt sein, ein Schnelltest oder unter Aufsicht vorgenommener Selbsttest höchstens 24 Stunden.

Wer gegen die 3G-Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

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