1. Februar 1970: Nächtliche Jagd auf einen Puma

1.2.2020, 08:35 Uhr
1. Februar 1970: Nächtliche Jagd auf einen Puma

© NN

Seit eineinhalb Jahren lebt „Django“, dem die Krallen herausoperiert wurden, als Haustier bei seinem Besitzer. Die zahme Wildkatze – sie ist mit einem Hund aufgewachsen – hat bisher noch niemanden angegriffen oder gar verletzt. Am Samstagabend aber muß es dem verspielten Puma gelungen sein, die Haustür zu öffnen. Nach den Spuren zu urteilen, lief er immer wieder um das Haus seines Besitzers – und fand den Eingang nicht.

Kurz vor 22 Uhr entdeckte Lieselotte G. aus der Robert-Bosch-Straße 8 als erste des unheimliche Tier. Es fauchte sie plötzlich an, als sie auf der Jäckelstraße ihren Hund spazieren führte. Ihr Spitz verbellte den Feind. Der Puma floh. Frau G. konnte nicht ahnen, daß das Tier – sie hielt es für einen Luchs – nur völlig verlängstigt war.

Die sofort alarmierte Polizei spürte die Großkatze vor einer Gartenlaube auf – sichtbare Spuren im Schnee verrieten den Fluchtweg. Inwischen traf auch ein Beamter mit einem Schäferhund ein. Doch der erfahrene Spürhund hatte keine Lust, sich mit dem Raubtier zu messen.

Katze zerbiss die Stangen

Erst Obertierpfleger Ludwig Löb vom Nürnberger Zoo identifizierte die Katze als einen jungen Puma. Zusammen mit seinen Kollegen Wolfgang Schirmer und Johann Riedel versuchte er, die Großkatze mit Netzen zu fangen. Aber der Puma befreite sich immer wieder. Mit langen Stöcken wollten sie ihn aus seinem Versteck treiben. Doch „Django“ biß die Stangen kurz und klein. Hinter einem Gartenhaus schließlich ließ er sich in einen transportablen Käfig locken und in den Tiergarten bringen.

Ein ähnlicher Vorfall hatte sich bereits Ende April vorigen Jahres ereignet. Damals war ein Ozelot aus dem dritten Stockwerk eines Hauses am Messehaus auf die Straße gesprungen. Erst drei Wochen später fand man das Tier verhungert in einem Keller auf. Schon damals kam es zu einer Diskussion, ob die Haltung derart gefährlicher Tiere erlaubt sein soll. Die Rechtslage ist so: formell wäre die Genehmigung des Städtischen Ordnungsamtes notwendig. Oft wird sie jedoch nicht eingeholt. Die Tierhandlungen verlangen im allgemeinen keinen Nachweis vom Käufer über die sachgemäße Unterbringung und Pflege eines Raubtieres.

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