Zukunft von Ansbacher Thermoselect-Gelände weiter unklar

13.1.2014, 15:00 Uhr
Zukunft von Ansbacher Thermoselect-Gelände weiter unklar

© Horst M. Auer

Als es dem damaligen Ansbacher Oberbürgermeister Ralf Felber im Jahr 2003 gelang, die kommunalen Anteile am Abfallentsorgungsverband AEV an den Energiekonzern EnBW abzugeben, hat er den drei Müll-Partnern (Stadt und Landkreis Ansbach und Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) wahrscheinlich viel Geld erspart. Und jede Menge Ärger.

Denn schon damals war das ThermoselectFiasko vorhersehbar. Zur Pleite aus technologischer Sicht gesellten sich juristische Auseinandersetzungen, die sich über viele Jahre hinzogen. Nun setzte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einen Schlusspunkt unter den Rechtsstreit.

Den Weg zum BGH hatte Thermoselect im Zuge einer Nichtzulassungsbeschwerde eingeschlagen. Zuvor war 2009 vom 13. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg ein Urteil erlassen worden, das keine Revision zuließ — somit blieb für das Unternehmen aus Locarno (Schweiz) nur der Gang nach Karlsruhe.

Urteil ist rechtskräftig

Nachdem der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde der Schweizer aber nun verworfen hat, ist das OLG-Urteil von 2009 rechtskräftig. Damit muss Thermoselect 13 Millionen Euro an den einstigen Auftraggeber der Anlage, die Thermische Abfallentsorgung Ansbach (TAE) zahlen. Die Bau-und Betreibergesellschaft TAE, an der — siehe oben — anfangs auch der Müllverband AEV beteiligt war, ist längst eine hundertprozentige Tochter des baden-württembergischen Energieriesen EnBW.

EnBW hatte sich in den 1990er Jahren in der Stadt Karlsruhe mit Thermoselect eingelassen. Doch mit dem neuartigen Verfahren zur Müllverbrennung in der dortigen, augenscheinlich technisch nicht ausgereiften Pilotanlage gab es massive Probleme. Deshalb verzögerte sich auch das Projekt in Ansbach. Nach vielen Streitereien stellte die Schweizer Firma 2002 die Arbeiten auf der Baustelle ein und kündigte im darauf folgenden Jahr den Vertrag mit TAE; Thermoselect und TAE verklagten sich ab dem Jahr 2004 gegenseitig.

In der Zwischenzeit verrottete die nie in Betrieb gegangene Anlage im roten Industriedesign an der A6. Rund um die Bauruine mit den vielen zersprungenen Glasflächen und den verrosteten Metallteilen wuchern Unkraut und Gebüsch. Auch nach der BGH-Entscheidung zeichnet sich keine Lösung ab, was mit der Ansbacher Müllfabrik geschieht.

Bleibt nur der Abriss?

Auch wie das etwa 50.000 Quadratmeter große Gelände im TAE-Besitz in Zukunft genutzt werden soll, ist noch völlig unklar. Konkrete Optionen könne sie noch nicht nennen, sagte EnBW-Pressesprecherin Friederike Eggstein gegenüber der Fränkischen Landeszeitung. Die Prüfung aller Möglichkeiten stünde noch "ganz, ganz am Anfang." Auch Abriss und Verschrottung seien nicht auszuschließen.

Zu einem Abbruch ist Thermoselect durch das nun rechtskräftige Gerichtsurteil zwar nicht verpflichtet worden. Wie viel Geld das Schweizer Unternehmen an die TAE zahlen kann, ist aber völlig offen. Ob die Summe von 13 Millionen Euro jemals aus Locarno überwiesen wird, erscheint mehr als ungewiss: Über das Vermögen der Schweizer Firma war bereits 2009 das Konkursverfahren eröffnet worden — Thermoselect ist pleite.

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