Auch der Winterdienst hat Regeln

2.12.2010, 20:11 Uhr

Welche Straßen werden geräumt und wie wird gestreut?

Weil Sicherheit oberste Priorität hat, wird auf Hauptverkehrsstraßen mit Streusalz gegen Schnee- und Eisglätte vorgegangen. Das dient am effektivsten der Verkehrssicherheit. Wie in vielen anderen deutschen Städten auch, wird in Nürnberg von der Stadt ein „differenzierter Winterdienst“ praktiziert: so wenig Streusalz wie möglich, aber so viel wie nötig. Hauptverkehrsstraßen, also Fahrbahnen mit öffentlichem Personennahverkehr oder hohem Verkehrsaufkommen und gefährlichen Straßenabschnitten wie Kreuzungen oder Einmündungen sowie Fußgängerüberwegen, werden vorrangig vom Schnee befreit und mit Salz gestreut.

Bei größeren Schneehöhen sinkt die Räumleistung erfahrungsgemäß stark ab, was dazu führt, dass auch der Verkehr auf den Hauptverkehrsstraßen beeinträchtigt sein kann. Das gilt auch, wenn der Räum- und Streueinsatz mit dem Einsetzen des Berufsverkehrs zusammenfällt und die Winterdienstfahrzeuge dadurch behindert werden. In allen anderen Straßen wird die Räumung und Streuung grundsätzlich mit abstumpfenden Mitteln in der Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung, der vorhandenen Räumkapazitäten und der örtlichen Verhältnisse vorgenommen.

Fahrbahnen von Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung, also Straßen in Wohngebieten und Tempo-30-Zonen, werden nicht regelmäßig gestreut. In besonderen Ausnahmesituationen dürfen auch in Neben- und Wohnstraßen sowie in verkehrsberuhigten Zonen auf der Fahrbahn Salz verwendet werden. Alle Verkehrsteilnehmer sollten sich darauf einstellen, dass beim Auftreten von Eisglätte oder Schneefall während der Nachtzeit kein Räum- oder Streudienst stattfindet. Während der Nachtzeit sind nach der ständigen Rechtsprechung der Gerichte weder die öffentlichen Stellen noch die Anlieger zum Räum- oder Streudienst verpflichtet. An Wochentagen werden die Straßen in Nürnberg bis 22 Uhr, Freitags und Samstags bis 24 Uhr geräumt.

Werden Radwege noch geräumt?

Bei winterlichen Wetterverhältnissen sind erfahrungsgemäß nur noch wenige Radfahrer unterwegs. Trotzdem bemühen sich die jeweils zuständigen Einrichtungen und Ämter, auch die Radwege zu räumen und zu streuen. Einige Radwege, die unmittelbar auf Fahrbahnen verlaufen und markiert sind, können bei größeren Schneehöhen allerdings nicht mehr geräumt werden, weil der von der Fahrbahn weggeschobene Schnee auf ihrer Fläche abgelagert werden muss.

Gibt es einen Winterdienst für Grünanlagen?

In der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen, der sogenannten Grünanlagensatzung, ist festgelegt, dass bei Schnee- oder Eisglätte in Grünanlagen nicht gestreut und nicht geräumt wird. Die Benutzung der Grünanlagen einschließlich deren Verkehrswege erfolgt daher auf eigene Gefahr.

Welche Räum- und Streupflicht haben Anlieger von öffentlichen Gehwegen?

Räumen und Streuen auf öffentlichen Gehwegen ist Anliegerpflicht – überall im Stadtgebiet. Selbst wenn Grünstreifen oder Gräben das Grundstück vom öffentlichen Gehweg trennen, besteht Räum- und Streupflicht für den Anlieger entlang seines Grundstücks. Die öffentlichen Gehwege müssen auf der ganzen Länge bei Schneefall oder Glatteis von 7 bis 20 Uhr, wenn nötig auch mehrmals am Tag, geräumt und gestreut werden. Wenn Gehwege so breit geräumt und gestreut werden, wie es dem Fußgängerverkehr entspricht, ist die Anliegerpflicht erfüllt. Dabei müssen Fußgängerüberwege ungehindert nutzbar sein. Abgeschobene Schnee- und Eismengen sollen am Rande des Gehweges so gelagert werden, dass Fußgänger noch ungehindert gehen können. Notfalls dürfen Schnee und Eis am Fahrbahnrand abgelagert werden. Straßenrinnen, Regeneinlässe und eventuell vorhandene Fahrradwege müssen unbedingt freigehalten werden.

Gibt es Lagerflächen für Eis- und Schnee?

Für größere Schnee- und Eismengen stehen öffentliche Lagerflächen im Stadtgebiet bereit. Gegenüber der Einmündung der Flughafenstraße in die Marienbergstraße – nördlich Volkspark Marienberg – und am Parkplatz Westbad sowie am Volksfestplatz Bayernstraße stehen ausgeschilderte Bereiche für Anlieferung und Lagerung von Schnee und Eis bereit.

Welches Streugut wird verwendet?

Die für den Winterdienst zuständigen Einrichtungen und Ämter verwenden Streusalz nur auf Fahrbahnen und Radwegen zur Verkehrssicherheit. Dabei gilt der Grundsatz: so wenig wie möglich und so viel wie nötig. Räum- und streupflichtige Anlieger dürfen jedoch aus Umweltgründen auf öffentlichen Gehwegen kein Streusalz verwenden. Aus ökologischer Sicht sollte auch auf Privatgrund und Privatwegen, außer bei besonderen Gefahrenpunkten wie Treppen und starken Steigungen auf Salz verzichtet werden. Verwendet werden dürfen nur Streumittel, die eine nachhaltige abstumpfende Wirkung versprechen, das sind zum Beispiel Sand, Splitt oder Granulat.

Die Stadt stellt dennoch eine begrenzte Menge Streugut in eigens dafür aufgestellten wettergeschützten Behältern zur Verfügung. Daraus darf bei Winterglätte nur zum Bestreuen der Gehwege Material entnommen werden. Das Streugut können alle Hausbesitzer oder Mieter verwenden, nicht jedoch Unternehmer, die im Auftrag für Hausbesitzer oder Mieter den Winterdienst ausführen. Ihnen ist die Entnahme von Streugut aus städtischen Streugutbehältern nicht erlaubt.

Muss der Müllabfuhr geholfen werden?

Damit die Müllabfuhr reibungslos ihre Arbeit verrichten kann, ist es nötig, die Zugänge zu den Standplätzen der Müllgefäße regelmäßig von Schnee zu befreien und eisfrei zu halten. Sollten es städtische Räumfahrzeuge im Einzelfall nicht vermeiden können, Einfahrten und Durchgänge wieder zuzuschieben, werden die Anlieger in solchen Fällen gebeten, die zugeschobenen Durchgänge oder Einfahrten erneut frei zu räumen.

Wer ist zuständig?

Nachfolgende Liste enthält alle Einrichtungen und Ämter, die in Nürnberg am Winterdienst beteiligt sind. Die zuständigen Betriebe und Dienststellen bemühen sich, mit möglichst wenig Salzeinsatz für die Verkehrsteilnehmer annehmbare Straßenverhältnisse zu schaffen.

Diese umweltfreundliche Art des Winterdienstes erfordert häufigere Einsätze und ist dadurch etwas kostenaufwendiger. Wenn Sie Fragen zum Winterdienst haben, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Tel. 231-7637, Staatliches Bauamt, 24294-444 Autobahnmeisterei Fischbach, Tel. 9882-0.

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