Was müssen Rentner versteuern?

27.2.2009, 00:00 Uhr
Was müssen Rentner versteuern?

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Waren Renten schon immer steuerpflichtig?

Bis Ende 2004 wurden in Deutschland Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken und der Alterssicherung der Landwirte im Gegensatz zu den Pensionen von Beamten nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Dafür musste der Ruheständler einen festen Prozentsatz der Kapitalerträge versteuern, die die Rentenversicherung erwirtschaftet hat. Entscheidend für die Höhe der Ertragsanteile war das erreichte Lebensalter beim Rentenbeginn. Dabei galt die Regel: Je älter man bei Rentenbeginn war, umso geringer fiel auch der steuerliche Ertragsanteil aus (26 Prozent bei 55 Jahren, 18 Prozent bei 65 Jahren). Der einmal festgelegte Ertragsanteil blieb für die gesamte Dauer der Rente prozentual gleich.



Was hat sich mit der nachgelagerten Besteuerung geändert?

Die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind seit dem 1. Januar 2005 voll zu besteuern. Das gilt auch für alle anderen Leistungen der Basisversorgung im Alter wie Privat- oder Witwenrente, erklärt Udo Stadter, der bei der Lohnsteuerhilfe Bayern als Beratungsstellenleiter für den Raum Bayreuth tätig ist; ausgenommen bleibt die Unfallrente. Die nachgelagerte Besteuerung hat 2005 mit einem Steueranteil von 50 Prozent der Rente begonnen. Dieser Prozentsatz gilt sowohl für diejenigen, deren Rente schon vor 2005 («Bestandsrentner«) gezahlt wurde, als auch für jene, die 2005 zum ersten Mal eine Rente bekommen haben. Abhängig vom jeweiligen Rentenbeginn steigt dieser Prozentsatz jährlich in Zwei-Prozent-Schritten von derzeit 58 Prozent auf 80 Prozent im Jahre 2020. Ab dem Jahr 2021 erfolgt die Anhebung pro Jahr in Ein-Prozent-Schritten, bis im Jahr 2040 die volle Besteuerung von 100 Prozent erreicht ist.



Was gilt für Rentner, die zusätzliche Einkünfte haben?

Viele Rentner leben nicht nur von der gesetzlichen Rente. Sie haben auch Miet- oder Zinseinnahmen. Solche Einnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Drücken lassen sich die Einnahmen gegenüber dem Finanzamt aber durch den Altersentlastungsbetrag. Dieser Freibetrag steht allen zu, die 65 Jahre und älter sind. Er beträgt maximal 40 Prozent, höchstens aber 1900 Euro im Jahr, wird aber ebenfalls schrittweise in den nächsten Jahren zurückgefahren.



Muss jeder Rentner seine Altersbezüge versteuern?

«Nein«, betont Renate Thiemann, Pressereferentin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). «Das ist abhängig von der Höhe.« So muss derjenige, der 2009 aus dem Berufsleben geschieden ist und als Alleinstehender eine Bruttorente von 1380 Euro im Monat erhält, keine Steuern zahlen.



Muss jeder, der eine Erklärung abgibt, auch wirklich Steuern zahlen?

Auch hierauf antwortet die Rentenexpertin mit einem klaren Nein: «Erst wenn man die gesamte finanzielle Situation berücksichtigt, lässt sich sagen, wer Steuern zahlen muss.« Wer etwa mit einem schlechter verdienenden Partner verheiratet ist, kann durchaus steuerfrei bleiben. Freibeträge und Steuervergünstigungen werden wohl dafür sorgen, dass die Mehrheit der rund 20 Millionen Ruheständler keine Steuern zahlen werden. Laut Bundesfinanzministerium sind durch die neue Rentensteuer etwa 3,3 Millionen Rentner steuerpflichtig, 1,3 Millionen mehr als vor der Gesetzesänderung.



Drohen den Rentnern jetzt hohe Nachzahlungen?

Die neu gewählte Regierung will offenbar unmittelbar nach der Bundestagswahl verstärkt nach säumigen Rentensteuerzahlern fahnden lassen. Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Rentenversicherungsträger angewiesen, ab 1. Oktober dieses Jahres sogenannte Bezugsmitteilungen an die Finanzämter zu verschicken. Dadurch bekommt der Fiskus Einblick in alle Renten. Jene Rentner, die seit der Einführung der neuen Regelung keine Steuern bezahlt haben, sollen damit auffallen. Auf die Betroffenen könnten dann ab Frühjahr 2010 Bußbescheide zukommen, vermutet Steuerexperte Stadter. Denn viele Rentner haben seit der Neuregelung der Rentenabgabe nichts ans Finanzamt gezahlt. Mit Strafgeldern wegen Steuerhinterziehung rechnet Stadter allerdings nicht: «Es handelt sich doch um niedrige Beträge und keine massiven Summen.«



Soll der Fiskus den Rentnern die Steuerschulden erlassen?

Der Sozialverband VdK plädiert angesichts drohender Steuerforderungen für eine Amnestie von bis zu 500 Euro. Im Schnitt müssen steuerpflichtige Seniorenhaushalte etwa 500 Euro jährlich an den Fiskus abführen. Rentenexpertin Thiemann hält von dieser Forderung nichts. «Die Rentner müssen eben gegebenenfalls nachzahlen, ein Beschäftigter muss ja auch für seine Beiträge aufkommen.«



Was soll der Rentner tun?

Die Ruheständler sollen sich möglichst gut informieren, ob für sie Steuerpflicht besteht oder nicht, rät der Steuerfachangestellte Stadter. Hilfreich kann dabei der Alterseinkünfte-Rechner des Bayerischen Landesamtes für Steuern sein (www.lfst.bayern.de). «Am besten fällige Steuererklärungen kommentarlos nachreichen«, empfiehlt Stadter.



Wo gibt es weitere Informationen?

Interessenten erhalten von der Deutschen Rentenversicherung Bund in den örtlichen Dienststellen kostenlos die Broschüre «Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Die Mappe ist auch bei der DRV, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin, oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de erhältlich. Hotline zum Nulltarif: 0800/100048070.

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