Zentrale Stelle für Bürgerbeschwerden gegen Polizeibeamte

4.3.2012, 12:00 Uhr
Zentrale Stelle für Bürgerbeschwerden gegen Polizeibeamte

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Rund 170 Strafverfahren wurden in Mittelfranken 2011 gegen Polizisten eingeleitet. Knapp zehn Prozent endeten mit einer Verurteilung. Etwa 200 Mal gab es Beschwerden über Bürger in Uniform. Knapp 50 Beamte mussten sich einem Disziplinarverfahren stellen.

Gemessen an den Einsatzzahlen erscheint dies gering. Doch für Betroffene widerrechtlicher Übergriffe durch Polizisten ist dies kein Trost. Zum Beispiel für die beiden 15-Jährigen, die vom (längst suspendierten) Rosenheimer Polizeichef im September 2011 misshandelt worden sein sollen.

Diese Prügel auf der Dienststelle gaben den Anlass für die Einrichtung der zwei Ermittlungsstellen für Amtsdelikte, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann gestern bei der Vorstellung des neuen Konzepts. Damit Ermittlungen im Verdachtsfall künftig ohne Zeitverzug ins Laufen kommen.

Damit die Ermittler möglichst große Distanz zu mutmaßlichen Straftätern in Uniform haben. Und damit jeder Bürger für Beschwerden eine zentrale Anlaufstelle hat. Bislang wurde ein Großteil der Beschwerden gegen Polizisten zunächst von den jeweiligen Dienststellen selbst bearbeitet.

Das neue Konzept „Interne Ermittlungen“ greift auf Erfahrungen beim Polizeipräsidium München zurück. Dort wurden bereits vor Jahren neun Polizisten im Kriminalfachdezernat (KFD) 11 zusammengezogen. In Nürnberg sind ab sofort sechs Kriminalbeamte unter Leitung eines Hauptkommissars für ganz Nordbayern zuständig: für die Polizeipräsidien Mittel-, Ober- und Unterfranken sowie Oberpfalz und für das Präsidium der Bereitschaftspolizei in Bamberg. Ab Mai soll das Team um einen Beamten verstärkt werden. Vermutlich drei der sieben Stellen wird das Innenministerium beisteuern, die übrigen Beamten werden wohl von anderen Aufgaben abgezogen.

Das bereits bestehende KFD 11 in München ist ab sofort für ganz Südbayern zuständig. Neben den Polizeipräsidien Oberbayern Nord und Süd, Schwaben Nord, Süd und West sowie Niederbayern gehören dazu das Landeskriminalamt sowie das Polizeiverwaltungsamt.

Welche der beiden Ermittlungsstellen zuständig ist, entscheidet der Tatort eines mutmaßlichen Delikts. In den eigenen Präsidialbereichen, also München bzw. Mittelfranken, sind die Sonderermittler nicht nur für Polizisten, sondern für Delikte aller Mandatsträger zuständig.

Auch bei Delikten in der Freizeit wird ermittelt

In der Sache verfolgen die neuen Ermittlungsstellen nicht nur Amtsdelikte, sondern auch bestimmte Straftaten von Polizeibeamten – innerhalb wie außerhalb des Dienstes. Dazu gehört beispielsweise eine gefährliche Körperverletzung im Privatleben. Ausgenommen sind Tötungsdelikte sowie Vorwürfe im Bereich Staatsschutz, Korruption oder Verkehr. Hier gebe es jeweils spezialisierte Polizeibereiche, so Herrmann. Zudem gestalteten sich die Ermittlungen etwa bei einem Tötungsdelikt so vielfältig, dass dies nur noch von den Fachkommissariaten der Kripo zu leisten seien.

Die große Mehrheit der rund 40000 Polizeibeamten und -angestellten arbeite korrekt und bürgerfreundlich, zeigte sich der Innenminister überzeugt. Bei fast 1,4 Millionen Einsätzen habe es 2011 in Bayern gut 1750 Beschwerden (0,12 Prozent) gegeben. Diese Größenordnung „ist als gering zu bewerten“, meinte Herrmann. Ihm sei dabei wichtig, „dass jeder Beschwerde nachgegangen wird“.

Die Bandbreite dieser Beschwerden reicht von der fehlenden Dienstmütze über verbale Entgleisungen von Polizisten bis hin zu Körperverletzung im Amt. Das geht aus einer Statistik des Innenministeriums hervor. In der Mehrheit der Fälle hätten sich die Vorwürfe bayernweit allerdings als unbegründet herausgestellt, sagte Hubertus Andrä, der Leiter des Sachgebietes Einsatz im Innenministerium.

Ansprechpartner für diese Fälle ist das Landeskriminalamt, erreichbar unter der Rufnummer 089/1212-1899.

In einer vorherigen Version des Artikels war hier noch eine - inzwischen veraltete - Rufnummer genannt.

 

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