Auf diese Verkehrszeichen müssen Radfahrer achten

14.4.2018, 17:27 Uhr
Dieses Zeichen schreibt Fahrrädern und Pedelecs vor, dass sie den Radweg benutzen müssen. Dabei haben sie die jeweilige Fahrtrichtung zu beachten. Auch gilt das Rechtsfahrgebot. Für E-Biker gibt es eine Einschränkung: Ihnen stehen nur Wege mit dem Zusatzschild "Mofas frei" offen. Wenn der Radweg durch Schlaglöcher, Eis und Schnee oder zugeparkte Passagen nicht befahrbar ist, muss er nicht benutzt werden.
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Radweg

Dieses Zeichen schreibt Fahrrädern und Pedelecs vor, dass sie den Radweg benutzen müssen. Dabei haben sie die jeweilige Fahrtrichtung zu beachten. Auch gilt das Rechtsfahrgebot. Für E-Biker gibt es eine Einschränkung: Ihnen stehen nur Wege mit dem Zusatzschild "Mofas frei" offen. Wenn der Radweg durch Schlaglöcher, Eis und Schnee oder zugeparkte Passagen nicht befahrbar ist, muss er nicht benutzt werden. © Arag

Kinder bis zu ihrem achten Geburtstag müssen den Gehweg befahren, bis zum zehnten ist es ihnen gestattet. Inzwischen darf auch eine "geeignete" und mindestens 16 Jahre alte Begleitperson mit einem Kind auf dem Gehweg radeln, sofern es das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ansonsten dürfen die Eltern nur dann auf dem Gehweg mitfahren, wenn das Zusatzschild "Radfahrer frei" dies gestattet.
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Gehweg

Kinder bis zu ihrem achten Geburtstag müssen den Gehweg befahren, bis zum zehnten ist es ihnen gestattet. Inzwischen darf auch eine "geeignete" und mindestens 16 Jahre alte Begleitperson mit einem Kind auf dem Gehweg radeln, sofern es das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ansonsten dürfen die Eltern nur dann auf dem Gehweg mitfahren, wenn das Zusatzschild "Radfahrer frei" dies gestattet. © Arag

Hier dürfen auch Radler fahren, müssen aber Rücksicht auf Fußgänger nehmen.
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Gemeinsamer Geh- und Radweg

Hier dürfen auch Radler fahren, müssen aber Rücksicht auf Fußgänger nehmen. © Arag

Auf solchen Wegen gibt es eine klare Trennung zwischen Radfahrern und Fußgängern, beide haben eine eigene Spur. Dabei dürfen Radler beim Überholen nicht auf die "Gehspur" ausweichen
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Getrennter Rad- und Gehweg

Auf solchen Wegen gibt es eine klare Trennung zwischen Radfahrern und Fußgängern, beide haben eine eigene Spur. Dabei dürfen Radler beim Überholen nicht auf die "Gehspur" ausweichen © Arag

Diese Schilder kennzeichnen eine spezielle Straße für Radfahrer und Inline-Skater und (klein) deren Ende. Hier kann auch nebeneinander gefahren werden. Autos dürfen eine solche Straße nicht benutzen, es sei denn, es wird ihnen durch ein Zusatzschild erlaubt. In diesem Fall müssen sie aber die Tempo-30-Vorschrift beachten und Rücksicht auf Fahrradfahrer nehmen.
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Beginn und Ende einer Fahrradstraße

Diese Schilder kennzeichnen eine spezielle Straße für Radfahrer und Inline-Skater und (klein) deren Ende. Hier kann auch nebeneinander gefahren werden. Autos dürfen eine solche Straße nicht benutzen, es sei denn, es wird ihnen durch ein Zusatzschild erlaubt. In diesem Fall müssen sie aber die Tempo-30-Vorschrift beachten und Rücksicht auf Fahrradfahrer nehmen. © Arag

Klare Sache: Auch Radfahrer dürfen hier nicht entgegen der vorgegebenen Richtung fahren, es sei denn, es ist anderes angegeben.
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Einbahnstraße

Klare Sache: Auch Radfahrer dürfen hier nicht entgegen der vorgegebenen Richtung fahren, es sei denn, es ist anderes angegeben. © Arag

Hier dürfen auch Radler nicht einfahren. Es gibt aber Ausnahmen, die dann wiederum durch das Symbol "Radfahrer frei" gekennzeichnet sind.
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Verbot der Einfahrt

Hier dürfen auch Radler nicht einfahren. Es gibt aber Ausnahmen, die dann wiederum durch das Symbol "Radfahrer frei" gekennzeichnet sind. © Arag

Dies ist das Zusatzschild, das Radlern gestattet, eine Einbahnstraße in beiden Richtungen zu befahren. Dabei ist die Vorfahrtregel "rechts vor links" zu beachten.
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Radfahrer im Gegenverkehr

Dies ist das Zusatzschild, das Radlern gestattet, eine Einbahnstraße in beiden Richtungen zu befahren. Dabei ist die Vorfahrtregel "rechts vor links" zu beachten. © Arag

"Verbot für Fahrzeuge aller Art" schließt auch Fahrradfahrer mit ein – es sei denn, das Zeichen wird durch den Zusatz "Fahrrad frei" ergänzt.
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Verbot für Fahrzeuge aller Art

"Verbot für Fahrzeuge aller Art" schließt auch Fahrradfahrer mit ein – es sei denn, das Zeichen wird durch den Zusatz "Fahrrad frei" ergänzt. © Arag

Ins Verbale übersetzt bedeutet dieses Zeichen "Verbot für alle nicht-motorisierten Zweiräder" und heißt, dass Radfahrer hier nicht weiterfahren dürfen. Oft steht es am Eingang von Fußgänger- oder verkehrsberuhigten Zonen. Eventuell sind Zusatzschilder zu beachten.
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Verbot für Radverkehr

Ins Verbale übersetzt bedeutet dieses Zeichen "Verbot für alle nicht-motorisierten Zweiräder" und heißt, dass Radfahrer hier nicht weiterfahren dürfen. Oft steht es am Eingang von Fußgänger- oder verkehrsberuhigten Zonen. Eventuell sind Zusatzschilder zu beachten. © Arag

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