Corona-Regeln: Spazierenfahren ist kein Spaß

4.4.2020, 16:01 Uhr
Corona-Regeln: Spazierenfahren ist kein Spaß

© auto medien portal/Skoda

Endlich Frühling: Temperaturen um die 20 Grad sind zu erwarten, zudem Sonne satt – und oft ist passgenau gerade erst das Motorrad oder Cabriolet aus dem Winterschlaf erweckt worden.

Doch ist eine solche Spritztour übers Land in den Zeiten von Corona überhaupt erlaubt? Klare Antwort: Nein!

Bayern gehört bekanntlich zu den Bundesländern mit strengen Ausgangsbeschränkungen. Diese, so warnt der ADAC, schöben reinen Vergnügungstouren "den Riegel vor".

Wer die Wohnung verlässt, muss bei Kontrollen einen triftigen Grund nennen können. Fahrt zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt – ja. Spazierfahrt zum Vergnügen – nein.

Ausgangsbeschränkung oder Kontaktsperre?

Anders stellt sich die Situation in jenen Bundesländern dar, die im Gegensatz zu Bayern, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland nur ein Kontaktverbot erlassen haben. "Hier ist eine Ausfahrt noch erlaubt", heißt es beim ADAC.

Mit dem Caravan zum Campingplatz

Mit den ersten frühlingshaften Wetterlagen werden auch viele Caravan-Besitzer aktiv. Sie wollen ihren Wohnanhänger auf den Campingplatz bringen – sofern dieser überhaupt geöffnet hat.

Auch hier gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regeln. "Grundsätzlich erlaubt ist der Transport des Wohnwagens nur noch in Ländern mit Kontaktverbot, in Ländern mit Ausgangsbeschränkungen jedoch nicht", erklärt der ADAC. Heißt für Bayern: Der Wohnwagentransport ist kein triftiger Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung.

Verstöße können mit 150 Euro Strafe geahndet werden.

ule