Ärzteverband fordert

3G-Regelung für Patienten beim Zahnarzt

3.12.2021, 12:36 Uhr
Patienten müssen beim Zahnarzt für die Behandlung ihren Mund-Nasen-Schutz abnehmen. Doch der Arzt darf nicht fragen, ob der Patient, geimpft, genesen oder getestet ist. 

© Markus Scholz/dpa Patienten müssen beim Zahnarzt für die Behandlung ihren Mund-Nasen-Schutz abnehmen. Doch der Arzt darf nicht fragen, ob der Patient, geimpft, genesen oder getestet ist. 

Beim Zahn- oder Hals-Nasen-Ohren-Arzt ist das Personal derzeit einem doppelten Risiko ausgesetzt, weil der Patient keinen Nachweis erbringen muss und das, obwohl er für die Behandlung den Mund-Nasen-Schutz absetzt.

Vor der Behandlung solle die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises verpflichtend werden, fordert der KZVB deshalb in einer am 29. November veröffentlichten Stellungnahme. Ausnahmen dürfe es nur für wenige Notfälle geben.

Das neue Infektionsschutzgesetz verpflichtet die niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und ihre Mitarbeiter dazu, zwei Mal wöchentlich einen Coronatest zu machen. Patienten müssen dagegen vor einer Behandlung keine Auskunft zu ihrem Impf- oder Teststatus geben.

Für Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, ist das nicht nachvollziehbar: "Wir Zahnärzte arbeiten oft mehrere Stunden am offenen Mund des Patienten. Wir appellieren an den Gesetzgeber, dass wir vor Behandlungen einen solchen Nachweis verlangen dürfen. Auf Wunsch können wir den Patienten einen Schnelltest auch in unseren Praxen anbieten. Wie bisher werden wir bei Notfällen auf einen Impf- oder Testnachweis verzichten."

Ob die Forderung jedoch Gehör findet, ist offen. "Es gibt eine Behandlungspflicht, da darf es keine 3G-Regelung geben. Wer krank ist, kann zum Arzt gehen", stellte der Sprecher des Kassenärztlichen Verbandes (KVB) Axel Heise am 25. November klar.

Auch das bayerische Gesundheitsministerium äußert sich auf Nachfrage ablehnend: "Sofern es sich bei der Praxis um eine vertragsärztliche Praxis handelt, kann durch das Verlangen eines 3G-Nachweises der Zugang für Patienten nicht generell beschränkt werden", sagt eine Ministeriumssprecherin. Das Hausrecht sei durch den sogenannten Bundesmantelvertrag der Zahnärzte eingeschränkt. Versicherte Patienten dürften nur in begründeten Fällen abgewiesen werden. Zudem besteht für vertragsärztliche Praxen eine Behandlungspflicht.

Überdies gelten laut Infektionsschutzverordnung des Bundes Patienten nicht als Besucher einer Praxis. Letztere müssen seit Kurzem einen 3G-Nachweis auf Verlangen vorlegen. "Ein regelhaftes Verlangen von entsprechenden Nachweisen ist vor diesem Hintergrund nicht ohne weiteres möglich", sagt die Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums.

Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte sieht keine Notwendigkeit, die bestehenden Regeln anzupassen. "Da wir oft Notfälle behandeln, macht solch eine Regelung für uns keinen Sinn", sagt der Landesvorsitzende für Bayern, Dr. Bernhard Junge-Hülsing. Symptomatische Patienten würden von den Ärzten ohnehin vor der Behandlung getestet werden.

Dürfen Patienten den Status ihres Arztes erfragen?

Doch wie verhält es sich andersrum? Darf ein Patient den Arzt und die Mitarbeiter der Praxis nach dem Test- und Impfstatus fragen bevor er die Maske absetzt?

Nein, der Arzt und die Mitarbeiter müssen keine Auskunft über ihren Status geben. "Das neue Infektionsschutzgesetz stellt sicher, dass jeder Zahnarzt und Praxismitarbeiter entweder geimpft, genesen oder täglich getestet ist", stellt Isolde Kohl, Sprecherin der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) klar. Patienten könnten darauf vertrauen, dass auch ein nicht geimpfter Zahnarzt täglich getestet wird. "Die aktuell vorgeschriebenen FFP2-Masken schützen zudem nicht nur den Zahnarzt, sondern auch den Patienten vor einer Corona-Infektion", sagt Kohl.

Sollte sich ein ungeimpfter Zahnarzt den täglichen Tests entziehen, kann ihm Berufsverbot erteilt werden. Gegenüber dem Gesundheitsamt muss er rückwirkend für 14 Tage belegen können, dass er sich täglich getestet hat. "Die Zahlen der Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtspflege belegen, dass in keinem anderen medizinischen Beruf die gemeldeten Infektionen so niedrig sind und waren wie in Zahnarztpraxen", beruhigt die BLZK-Sprecherin.

Der Artikel wurde am 3. Dezember 2021 um die Stellungnahme des bayerischen Gesundheitsministeriums ergänzt.

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