Plenarsitzung im Landtag

Bayerischer Landtag uneins über AfD-Verbotsverfahren

21.05.2025, 16:28 Uhr
AfD-Verbotsverfahren ja oder nein? Der Landtag ist sich uneins. (Archivbild)

© Peter Kneffel/dpa AfD-Verbotsverfahren ja oder nein? Der Landtag ist sich uneins. (Archivbild)

Der Bayerische Landtag ist sich uneins, ob es ein Verbotsverfahren gegen die AfD geben sollte oder nicht. Grüne und SPD sprachen sich dafür aus, die Einleitung eines solchen Verfahrens zu prüfen. CSU und Freie Wähler argumentierten dagegen: Wichtiger sei es, gute Politik zu machen, etwaige Missstände zu beheben und so Vertrauen zurückzugewinnen. Die AfD warf den anderen Parteien eine bewusste Verleumdungskampagne vor.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, er sei hinsichtlich eines Verbotsverfahrens weiterhin skeptisch. „Ich halte die Einleitung eines Verbotsverfahrens zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls für verfrüht.“ Die Hürden für ein Parteienverbot seien sehr hoch - was aber andererseits auch nicht bedeute, dass man das Instrument eines solchen Verfahrens nicht nutzen werde. Der mögliche Zeitpunkt dafür müsste aber dann klug gewählt werden.

Grüne: AfD ist Sammelbecken für Rechtsextremisten

In der Debatte ging es teils derart zur Sache, dass sich Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) vorbehielt, mehrere von Abgeordneten verwendete Ausdrücke und etwaige Konsequenzen zu prüfen. Das betraf die AfD und auch die Grünen.

Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze, die die Debatte angestoßen hatte, sagte: „Die AfD ist keine normale Partei. Sie ist ein Sammelbecken für Rechtsextremisten, Verfassungsfeinde und Vaterlandsverräter.“ Die AfD verharmlose das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte. Längst habe die Radikalisierung die ganze Breite der Partei erfasst. Deshalb müsse man handeln, die Demokratie wehrhaft machen und ein Verbotsverfahren prüfen.

AfD beklagt „Verleumdungskampagne“

Richard Graupner (AfD) beklagte eine aus seiner Sicht „konzertierte Verleumdungskampagne“ der anderen Parteien, des Verfassungsschutzes und der von der AfD so bezeichneten „Staatsmedien“. Zu den Grünen, die in ihrem Landtagsantrag reihenweise Gründe für ein AfD-Verbotsverfahren zusammengetragen hatten, sagte der Abgeordnete: „Jeder ihrer Spiegelstriche ist entweder eine glatte Lüge oder aber mindestens eine grobe Verdrehung, eine böswillige Unterstellung oder unzulässige Verallgemeinerung.“

Rufe nach einem Verbotsverfahren waren lauter geworden, seit das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte. Weil die AfD dagegen juristisch vorgeht, liegt die Einstufung aber vorerst auf Eis. Über ein Parteiverbot müsste - auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat - das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.