Keine Rechtsmittel

Bund akzeptiert Urteil gegen verlängerte Grenzkontrollen

13.05.2025, 09:35 Uhr
Auf Weisung des neuen Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) hatte die Bundespolizei die Kontrollen zuletzt noch verstärkt. (Archivbild)

© Peter Kneffel/dpa Auf Weisung des neuen Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) hatte die Bundespolizei die Kontrollen zuletzt noch verstärkt. (Archivbild)

Die Verlängerung von Kontrollen der Bundespolizei an der Grenze zu Österreich war zumindest in einem Fall rechtswidrig. Ein entsprechendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) sei inzwischen rechtskräftig, teilte ein Gerichtssprecher in München mit. Die Bundesrepublik habe innerhalb der gesetzlichen Frist keine Rechtsmittel dagegen eingelegt.

Ein Österreicher hatte wegen einer Kontrolle durch Bundespolizisten im Juni 2022 in einem Zug in Bayern gegen die Bundesrepublik geklagt und vom VGH recht bekommen. Zur Frage, was das Urteil in München für die seitdem mehrfach wieder verlängerten und zuletzt verschärften Kontrollen der Bundespolizei an den Landgrenzen bedeutet, äußerte sich das Bundesinnenministerium auf Nachfrage zunächst nicht.

Für die Verlängerung bräuchte es eine neue Bedrohung

Der VGH hatte sein Urteil vor allem damit begründet, die Anordnung von Binnengrenzkontrollen für den betreffenden Zeitraum sei „nicht mit einer neuen ernsthaften Bedrohung“ im Sinne der anzuwendenden Vorschrift begründet worden. Die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Kontrollen im Frühjahr 2022 zum wiederholten Mal um sechs Monate verlängert.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe aber geurteilt, dass Grenzkontrollen, die länger als ein halbes Jahr dauern, nicht erlaubt sind, wenn als Grund nur eine weiter andauernde Bedrohung oder deren Neubewertung genannt wird.

Ein Einzelfall, der sich wiederholen könnte

Das VGH-Urteil hatte sich nur auf den Einzelfall der Kontrolle des Österreichers bezogen. Auf später erneut erfolgte Verlängerungen und Ausweitungen der Binnengrenzkontrollen ging das Gericht in seiner Begründung nicht ein.

Allerdings ging der VGH zum Zeitpunkt des Urteils Mitte März davon aus, dass „eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehe, dass der Kläger unter im Wesentlichen unveränderten Bedingungen erneut kontrolliert werden würde“. Diese Umstände umfassen auch die Rechtsgrundlage zur Verlängerung der Kontrollen, die der VGH im Fall des Österreichers für rechtswidrig hält. 

Verlängert hatte das Bundesinnenministerium die Grenzkontrollen zuletzt Mitte Februar für weitere sechs Monate - also noch vor dem Urteil in München. Vergangene Woche hatte der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Bundespolizei angewiesen, ihre Kontrollen an den Landgrenzen noch zu verstärken und auch Asylsuchende zurückzuweisen, wenn die Voraussetzungen für eine Einreise nicht vorliegen.