Tag der Organspende

Fehlende Spenderorgane verursachen in Bayern Leid und Tod

04.06.2025, 14:03 Uhr
Mit einem Organspendeausweis kann jeder helfen, nach seinem Tod das Leben anderer Menschen zu retten. (Symbolbild)

© Michael Kappeler/dpa Mit einem Organspendeausweis kann jeder helfen, nach seinem Tod das Leben anderer Menschen zu retten. (Symbolbild)

Wegen fehlender Spenderorgane leiden und sterben auch in Bayern nach wie vor viele Menschen. „Aktuell stehen rund 1.100 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die Zahl der postmortalen Organspender betrug 2024 jedoch nur 157“, sagte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach anlässlich des „Tags der Organspende“ am 7. Juni in München. Unter postmortalen Spenden wird die Entnahme von Organen nach dem Tod eines Menschen verstanden. Die CSU-Politikerin bezeichnete die Lage als „bedrückend“.

Bundesweit warten 8.100 Menschen auf Spenderorgan

Bundesweit ist die Entwicklung nicht besser: „Aktuell warten knapp 8.100 Menschen deutschlandweit auf ein lebenswichtiges Spenderorgan. Die Zahl der postmortalen Organspender lag im vergangenen Jahr hingegen bei nur 953.“

In diesem Jahr gab es nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in den ersten fünf Monaten bislang 426 postmortale Organspender in Deutschland (Stand 3. Juni 2025). Im gleichen Vorjahreszeitraum waren es 382.

Viele Menschen sterben, bevor sie eine Transplantation bekommen

Bayernweit wurden bislang 61 postmortale Organspender verzeichnet – 6 mehr als im Vorjahreszeitraum, teilte das Gesundheitsministerium mit. Damit zeichne sich für das laufende Jahr zwar eine leicht positive Tendenz ab, die Zahlen ließen aber keine Rückschlüsse auf einen allgemeinen Trend zu.

Zwar habe jeder Organspender im vergangenen Jahr nach seinem Tod durchschnittlich rund drei schwer kranken Patienten die Chance auf ein längeres und besseres Leben ermöglicht, „aber viele Menschen auf der Warteliste sterben, bevor sie eine Transplantation bekommen“, so Gerlach.

Die Suche nach Spenderorganen ist praktisch schon immer ein Problem in Deutschland. In Deutschland gilt bisher die sogenannte Entscheidungslösung. Das bedeutet, Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt – häufig endet der Entscheidungsprozess mit einer Ablehnung der Organspende.

Widerspruchslösung könnte helfen, Organmangel zu reduzieren

Im Ausland gelten teils andere gesetzliche Regelungen wie die sogenannte Widerspruchslösung. Hier muss eine Person zu Lebzeiten aktiv einer Organentnahme widersprechen, fehlt dies, gilt die Person als potenzieller Organspender.

Auch Gerlach wirbt für eine Änderung des Transplantationsrechts: „Die Widerspruchslösung könnte helfen, diesen Organmangel zu lindern.“ Organspende wäre dann der Normalfall. „Klar ist aber auch: Die Widerspruchslösung allein wird das Problem nicht lösen. Wir brauchen eine Kultur der Organspende, die wir nur gesamtgesellschaftlich etablieren können“, so Gerlach.

Laut einer 2024 durchgeführten Umfrage stehen 85 Prozent der Menschen in Deutschland dem Thema Organ- und Gewebespende positiv gegenüberstehen, aber nur etwa ein Drittel hat einen Organspendeausweis.