Mutmaßliche Vergewaltigung
Haftstrafe für angeblichen Dämonen-Austreiber rechtskräftig
21.05.2025, 14:49 Uhr
Der Anführer einer umstrittenen Wohngemeinschaft in Unterfranken muss wegen Vergewaltigung und angeblicher Dämonenaustreibung ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten gegen die Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten als unbegründet verworfen, teilte ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt mit. Damit sei das Urteil rechtskräftig.
Das Landgericht hatte neben der Haftstrafe im vergangenen November zudem die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Schlafentzug oder Drogen sollten die Dämonen austreiben
Dem Angeklagten, der als Führer der Gemeinschaft gilt, war vorgeworfen worden, einer Frau im Frühjahr 2023 auf verschiedene Weise Gewalt zugefügt zu haben - unter anderem durch Vergewaltigung, Würgen, Beißen und Schlagen. Die Medizinstudentin war zeitweise mit dem Angeklagten verlobt gewesen.
Außerdem soll er mehreren Mitgliedern seiner Lebensgemeinschaft unterstellt haben, von Dämonen besessen zu sein, die ausgetrieben werden müssten. Eingesetzte Methoden waren den Aussagen zufolge Schlafentzug, Drogen und psychische Manipulation.
In der Wohngemeinschaft in der Nähe von Schweinfurt leben nach Angaben deren Angehöriger ein bis zwei Dutzend Menschen. Anliegen sei es, Menschen auf ihrem Weg der Heilung und des Wachstums zu unterstützen. Im Umfeld der Gemeinschaft soll es bereits zu mehreren Todesfällen gekommen sein. Mehrere Menschen sind bereits aus der Gemeinschaft ausgestiegen.