Persönlichkeitsrechte verletzt
80.000 Euro Entschädigung für Helene-Fischer: Saftige Strafe für "Bild" wegen Paparazzi-Fotos
08.11.2023, 16:57 Uhr
Nicht einmal den Namen ihres Kindes hat Helene Fischer bis heute offiziell bekannt gegeben. Doch die „Bild“-Zeitung ignorierte den Wunsch der Sängerin auf Privatsphäre und veröffentlichte im Mai 2022 ein Bild der Sängerin mit ihrer damals fünf Monate alten Tochter auf dem Arm. Auch die ebenfalls zum Axel-Springer-Verlag gehörende Berliner Boulevardzeitung „B.Z.“ druckte das Foto. Die heimlich geschossenen Paparazzo-Aufnahmen kommen den Verlag nun teuer zu stehen, wie das Portal "Übermedien" berichtet. Demnach soll das Landgericht Berlin den Axel-Springer-Verlag zu einer Geldentschädigung von 60.000 Euro für die Veröffentlichung in der "Bild" verurteilt worden sein, für die "B.Z." kommen aus einem separaten Verfahren 20.000 Euro obendrauf. Entscheidungsgrundlage sei die Verletzung des Persönlichkeitsrechts gewesen.
Bereits die Schwangerschaft der "Atemlos-"Interpretin wurde von der "Bild" offengelegt, bevor sich die Sängerin selbst dazu äußern konnte. Auf Instagram schrieb die heute 39-Jährige: „Leider wurde eine Nachricht offengelegt, die wir gerne noch ein bisschen privat für uns gehalten hätten. (...) Jetzt wird die Jagd auf uns wohl losgehen und deshalb bitte ich hier an dieser Stelle alle um Beachtung und Respekt vor unserer Privatsphäre.“
Für den Milliarden-Konzern sind die insgesamt 80.000 Euro nur ein kleiner Betrag – trotzdem soll das Urteil eine deutliche Signalwirkung haben. Es solle – heißt es im Urteil, das "Übermedien" vorliegt, auch der Prävention dienen. Fischer ist mittlerweile ein absoluter Weltstar. Ihre "Rausch"-Tournee hat Schätzungen zufolge rund 70 Millionen Euro eingebracht. In diesem Jahr hat die Sängerin noch zwei Auftritte für die "Helene Fischer Show" in Düsseldorf am 01. und 02. Dezember. Die Tickets sind bereits ausverkauft.
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