Brandschutz "vernichtet" Wohnraum in Neunkirchen am Brand

8.1.2020, 15:00 Uhr
Brandschutz

© Harald Hofmann

Das Landratsamt Forchheim, das Mitte Dezember eine Weiternutzung der Wohnung aus Brandschutzgründen untersagt hatte, hat bestätigt, dass die Umbauten zu Wohnzwecken von der Behörde genehmigt worden waren, diese also rechtlich nicht zu beanstanden waren. Allerdings falle der Aspekt des Brandschutzes noch in eine Zeit, in der der Bauherr (und nicht die Bau-genehmigungsbehörde) dafür zuständig war. Dies sei erst mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung im Jahr 2007 und vor allem noch einmal im September 2018 geschehen.

Die Familie des 34-jährigen Stefan S., der — wie berichtet — mit seiner Frau und seiner kleinen Tochter Mitte Dezember die Wohnung hatte räumen müssen, hatte die Wohnung im Jahr 2015 vom Vorbesitzer also in Treu und Glauben gekauft und zu keinem Zeitpunkt erkennen können, dass die Wohnung nicht den (damals noch nicht) geltenden Brandschutzbestimmungen entsprach. Konkret sieht dies bei der Wohnung so aus, dass es keinen zweiten Fluchtweg aus dem dritten Stock gibt und die Mindestraumhöhe im Treppenhaus, die für Feuerwehreinsätze eingehalten werden muss, unterschritten wird.

Dieser Umstand wurde aber erst bekannt, als wegen einer geplanten Dachsanierung bereits im August 2018 ein Gutachter vor Ort war und dieser die (auch durch die neuen verschärften Brandschutzvorschriften entstandenen) Baumängel erkannte. Diese hatte er auch der Hausverwaltung des von Erlangen aus operierenden Hausverwaltungs-Unternehmens Vegis mitgeteilt.

Der hinausgeworfene Wohnungseigentümer Stefan S. wirft nun der Vegis vor, weder ihn noch die anderen Hauseigentümer über diesen ihr seit diesem Zeitpunkt bekannten Mangel informiert zu haben, weshalb auch keine Möglichkeit bestand, dem Mangel abzuhelfen oder sich zumindest auf die Konsequenzen vorzubereiten. Zwar habe die Baubehörde des Landratsamtes Forchheim Ende August 2019 bei einer Ortsschau den mangelhaften Brandschutz bestätigt, aber keinen Auszug gefordert. Der kam erst mit einem Schreiben vom 12. Dezember letzten Jahres, verbunden mit der Androhung eines Zwangsgeldes, falls der Aufforderung nicht Folge geleistet wird. "Die Nutzungsuntersagung durch das Landratsamt Forchheim kam für uns Knall auf Fall, wir standen von gestern auf heute auf der Straße", sagt der Wohnungsinhaber.

Seitens der Hausverwaltung — und darüber ist Stefan S. besonders verärgert — habe man ihm auf spätere Vorhaltungen lediglich mitgeteilt, dass diese schließlich für den Brandschutz nicht zuständig sei, dies beim Wohnungseigentümer selbst liege.

Die Vegis-Niederlassung in Erlangen kennt diese Vorgänge bis ins Detail, war aber auf Anfrage der Redaktion nicht bereit, irgendeine Auskunft zu geben. Diese wird sie den Eigentümern in einer Versammlung am 9. Januar nicht verweigern können. Von dieser Versammlung erhofft sich Stefan S., dass sich ein Weg auftut, dass er in seine Wohnung zurückziehen kann. Dazu allerdings ist er auf die Zustimmung der anderen Wohneigentümer angewiesen. Diese müssten sowohl einen zweiten Fluchtweg in Form eines Stahlgerüstes an der Hauswand zustimmen (und möglicherweise Kosten dafür mittragen), zudem würde das Gerüst die Rasenfläche im Gemeinbesitz beeinträchtigen, bedürfte also auch der Zustimmung aller Miteigentümer.

Angesichts dieser schwierigen Ausgangslage ist es für Stefan S. ein schwacher Trost, dass das Landratsamt Forchheim zugesagt hat, bei der Suche nach einer Lösung des Brandschutzproblems helfen zu wollen. Auch die Gemeinde Neunkirchen hatte als Zwischenlösung eine Wohnung angeboten — Stefan S. und seine Familie sind aber derzeit bei der Schwiegermutter einquartiert.

Wie es für Stefan S. und seine Eigentumswohnung weitergeht, ist völlig offen. Selbst falls sich die Eigentümergemeinschaft auf den Bau eines zweiten Fluchtwegs einlässt, ist die Frage, wer dies finanzieren soll, ein breites Betätigungsfeld für Rechtsanwälte und Zivilgerichte.

 

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