Distanzunterricht ist nicht vorgesehen

Corona-Fälle und kaum Quarantäne? Das sind die Regeln für Schulen in Bayern

25.10.2021, 14:12 Uhr
Gibt es einen Corona-Fall in der Klasse, wird wieder Maskenpflicht am Sitzplatz angeordnet, außerdem wird das Testen intensiviert. Klassen-Quarantäne will das Kultusministerium vermeiden.

© Matthias Balk, NN Gibt es einen Corona-Fall in der Klasse, wird wieder Maskenpflicht am Sitzplatz angeordnet, außerdem wird das Testen intensiviert. Klassen-Quarantäne will das Kultusministerium vermeiden.

Was passiert beim ersten Corona-Fall in einer Schulklasse?

Grundlage für die Gesundheitsämter sind die Vorgaben des Gesundheitsministeriums. "Klassen-Quarantänen sollen dabei weitgehend vermieden werden", wenn Hygienebestimmungen eingehalten werden können, erklärt das Staatliche Gesundheitsamt, das für die Stadt und den Landkreis Fürth zuständig ist. Meist müssen daher nur die Kinder in Quarantäne, die in der Nähe des positiv getesteten Schülers saßen. Die häusliche Isolation dauert für sie als enge Kontaktpersonen zehn Tage, jedoch können sie sich ab dem fünften Tag freitesten (PCR-Test oder Schnelltest durch geschultes Personal). Gleichzeitig wird für den Rest der Klasse Maskenpflicht am Sitzplatz für 14 Tage nach dem letzten Kontakt eingeführt, dazu tägliche Tests für fünf Tage.

Grundsätzlich gilt: Corona-Infektionen werden immer wieder auch bei den regelmäßigen Tests im Klassenzimmer erkannt. Ein positiver Schnelltest muss stets mit Hilfe eines PCR-Nachweises überprüft werden. Erst wenn ein positiver PCR-Befund vorliegt, werden Maßnahmen an den Schulen ergriffen.

Was passiert bei Folgefällen? Wann wird die ganze Klasse in Quarantäne geschickt?

Ab zwei Fällen ("Ausbruch") wird für die Klasse eine zehntägige Quarantäne angeordnet – allerdings stets ab dem letzten Kontakt zum ersten Fall ("Quellfall"). Freitesten ist ab Tag fünf möglich. Das bedeutet aber auch: Folgefälle, die erst später auftreten, ziehen oft keine Isolation mehr nach sich, weil der Quarantäne-Zeitraum schon in der Vergangenheit liegt. Die Quarantäne wird bei Folgefällen in der Regel auch nicht verlängert. Nur in Ausnahmesituationen, bei heftigem, diffusem Infektionsgeschehen an der Schule, könne man davon abweichen, so das Gesundheitsamt.

Verlängert werden aber Maskenpflicht und das intensivierte Testen, jeweils um 14 bzw. fünf Tage nach dem letzten Kontakt zum aktuellsten Fall. Auf diese Weise soll es keine neuen engen Kontaktpersonen im Klassenzimmer geben. Bei privatem Kontakt zwischen Kindern können Freunde als enge Kontaktpersonen eingestuft werden, für sie kann Quarantäne angeordnet werden.

Warum erfahren Eltern manchmal erst von der Test- oder Quarantäne-Pflicht, wenn sie schon abgelaufen ist?

Man informiere Schulen und Eltern "so zeitnah wie möglich", versichert das Gesundheitsamt, sei aber unter anderem abhängig davon, wann PCR-Befunde vorliegen. Wenn ein erkranktes Kind die Schule schon einige Tage nicht besucht hat, bevor es getestet wird, kann es dazu kommen, dass eine Quarantäne-Regelung überholt ist. Die Quarantäne wird ja ab dem letzten Tag im Klassenzimmer gerechnet, fünf Tage später gibt es schon die Freitest-Option. Dieser Zeitraum kann schon verstrichen sein, wenn die Eltern davon erfahren. In "Einzelfällen" komme das vor.

Welche Ziele stecken hinter den Regelungen?

Das Ziel der Politik ist es, den Unterrichtsbetrieb möglichst lange aufrechtzuerhalten "und damit allen Schülern den Zugang zu Bildung zu ermöglichen", erklärt ein Sprecher des Gesundheitsamts. Auf Nachfrage bestätigt ein Sprecher des Kultusministeriums: "Präsenzunterricht ist die oberste Maxime." So lange es verantwortbar scheine, soll er stattfinden. Allerdings müsse das Infektionsgeschehen an den Schulen im Auge behalten werden.

Mit Hilfe der Maskenpflicht und der intensivierten Testpflicht sollen weitere Ansteckungen verhindert und Folgefälle rasch erkannt werden.

Wie ist die Corona-Lage an Schulen aktuell?

Nehmen wir das Beispiel Fürth: In den vergangenen 14 Tagen hatten nach Angaben des Staatlichen Gesundheitsamts 73 Schülerinnen und Schüler in der Stadt Fürth und 62 im Landkreis ein positives PCR-Testergebnis. Besonders betroffen sind die Realschule Langenzenn (14), das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Oberasbach (13), die Mittelschule Soldnerstraße (10), das Heinrich-Schliemann-Gymnasium (7) sowie die Grundschulen in Langenzenn (7) und Großhabersdorf (7).

Daneben sind in Fürth aktuell sieben und im Landkreis acht Kindergartenkinder infiziert. Im Kita- und Schulbereich sind in Fürth 56 Kinder und Jugendliche als enge Kontaktpersonen in Quarantäne, im Landkreis 88.

Verwandte Themen