Erlangen: Rassistischer Übergriff am Burgberg

8.7.2020, 07:04 Uhr
Ins Gefängnis: Der Angeklagte muss für ein Jahr und zehn Monate hinter Gitter.

© Oliver Berg/dpa Ins Gefängnis: Der Angeklagte muss für ein Jahr und zehn Monate hinter Gitter.

"Er ist im Herzen ein Rassist und sagt das auch klipp und klar." So fasst der Anwalt der Nebenklage, Lars Kittel, in seinem Plädoyer zusammen, was während der mehrstündigen Verhandlung offensichtlich wurde.

Zur Sache: Es geht um einen Übergriff am 20. Dezember 2019, den das Gericht größtenteils als so erweisen ansieht wie er in der Anklageschrift steht. Demnach geht die Geschädigte, eine 30-jährige Erlangerin, an diesem Vormittag mit ihrem Hund spazieren und trifft auf ihren Nachbarn, der sie bei anderen Begegnungen bereits mehrfach aufs Übelste rassistisch beschimpft hat. Sie begegnen sich am Enkesteig, er läuft nach oben, sie nach unten.

Plötzlich packt der 61-Jährige sein Opfer am Mantelkragen, ringt sie zu Boden, greift unter ihren Rock und versucht die Strumpfhose nach unten zu ziehen. Dabei schreit er: "Ihr kriegt es, ihr verdient es" und beleidigt sie erneut massiv. Die 30-Jährige wehrt sich, ruft um Hilfe und kommt wieder auf die Beine. Aber der Angeklagte lässt nicht von ihr ab. So steht es in der Anklageschrift und so sieht es das Gericht als erwiesen an.

Den Hund getreten

Bis zu 20 Minuten lang kommt es demnach an dem Steig immer wieder zu Rangeleien, zwischendurch zeigt der "stolze AfD-ler", wie er sich nennt, den Hitlergruß. Er versucht der Frau ins Gesicht zu schlagen, ringt ihr das Mobiltelefon aus der Hand, als sie die Polizei rufen will und tritt es kaputt. Die Geschädigte wehrt sich mit der Hundeleine und fügt dem Angreifer unter anderem eine Platzwunde am Kopf zu. "Ich habe im Verteidigungskurs gelernt, dem Täter nicht den Rücken zu zuzuwenden", sagt sie vor Gericht. Deshalb weicht sie immer weiter rückwärts nach unten aus. Auch zwei Tritte in seinen Genitalbereich landet sie. Davon relativ unbeeindruckt tritt der 61-Jährige ihr in den Bauch und später auch noch ihren kleinen Hund, als dieser sich ihm nähert.


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Die Anklage stützt sich auf diese Aussagen des Opfers, die auch das Schöffengericht als glaubhaft einstuft. "Nicht deutet darauf hin, dass die Geschädigte hier ein Luftschloss gebaut hat", sagt Richter Hagen Förster in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte, der seit der Tat in Untersuchungshaft sitzt, leugnet die Vorwürfe und räumt lediglich die Beleidigungen ein. Auch im Gerichtssaal spricht er von der Frau nur als "diese Person" und äußert sich mehrfach rassistisch. Sie habe ihn völlig unvermittelt "peitschenartig" mit der Hundeleine angegriffen.

Der Richter betont gegenüber dem Angeklagten, es gehe nicht darum, ihn wegen seiner Gesinnung zu verurteilen. Äußere sich diese aber in Tätlichkeiten, die auch noch öffentlich und am helllichten Tag geschähen, sei die Justiz gefragt. Der Angeklagte muss unter anderem wegen versuchter sexueller Nötigung, Sachbeschädigung und der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen für ein Jahr und zehn Monate hinter Gitter.

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