Hund starb qualvoll

Nach Giftködertod in Pavelsbach: Peta setzt hohe Belohnung aus

Hauke Höpcke

Neumarkt

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12.1.2023, 13:56 Uhr

Die Meldung hat viele Hundebesitzer in eine Gefühlsachterbahn aus Sorge und Wut versetzt. In Pavelsbach starb ein Hund nach dem Gassigehen. Die vermutliche Todes-Ursache: Ein Giftköder.

Wenige Tage zuvor war der Fall einer Hundebesitzerin aus Woffenbach bekannt geworden, deren Hund sich blutig erbrochen hatte. Wahrscheinlich hatte das Tier einen mit Rattengift präparierten Köder gefressen.

Um dem oder den Tätern auf die Spur zu kommen, hat die Tierrechts-Organisation Peta eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro ausgesetzt für Hinweise, die zur rechtskräftigen Verurteilung des oder der Tatverantwortlichen führen.

"Derartige Täter oder Täterinnen zu überführen ist oft schwierig, da sie agieren, wenn sie sich unbeobachtet fühlen", sagt Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei Peta, laut einer Pressemitteilung. Es könne auf jeden noch so unwichtig erscheinenden Hinweis ankommen.

Tipps für Erste-Hilfe-Maßnahmen

Bestehe der Verdacht, dass ein Tier einen mit Gift oder gefährlichen Gegenständen gespickten Köder gegessen hat, müsse umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden, so Peta. Es bestehe Lebensgefahr – das Tier könne an inneren Verletzungen qualvoll sterben.

Bei Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Durchfall, starker Unruhe oder Apathie, blassen oder porzellanfarbenen Veränderungen an den Schleimhäuten, großen Pupillen, Atembeschwerden oder Krämpfen müsse ebenfalls umgehend der Tierarzt aufgesucht werden, denn Gift wirke schnell. Hunde sollten beruhigt und angeleint werden. Ein Maulkorb oder eine Maulschlinge dürfe laut Peta nicht angelegt werden, da Erstickungsgefahr bei Erbrechen droht.

Sei das Tier bereits bewusstlos, solle es in die stabile Seitenlage gebracht und die Atemwege freigehalten werden. Für eine schnelle Diagnose sei es sinnvoll, eine Probe des Köders oder des Erbrochenen mit zum Tierarzt zu nehmen.

Tierquälerei ist eine Straftat, für die bis zu drei Jahren Gefängnis drohen

"Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden", betont Peta.

Menschen, die in den letzten Tagen etwas Verdächtiges beobachtet oder anderweitige Hinweise haben, werden gebeten, sich bei der Polizei, Tel. (09181) 48850, oder bei Peta, Tel. (0711) 8605910, oder per E-Mail zu melden. Die Tierrechtler nehmen auch anonyme Hinweise entgegen.

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