Polizisten und Arzt beleidigt
Mann bedroht "Oben-ohne" in Mittelfranken Türsteher mit Thuja-Busch, Holzlatte und Eisenstange
13.11.2023, 09:05 UhrEs waren kuriose Szenen, die sich am Samstag gegen 23 Uhr in und vor einer Kneipe in der Innenstadt von Ansbach abspielten. Wie die Polizei berichtet, stand ein 17-jähriger Mann im Mittelpunkt des Geschehens, der in der Vergangenheit schon öfters aufgefallen war.
Los ging es, als der junge Mann vom 55 Jahre alten Türsteher aus der Kneipe gebeten und bugsiert wurde. Der Grund laut Polizeiangaben: Der 17-Jährige hatte sich seiner Kleidung entledigt und hielt sich mit nacktem Oberkörper innerhalb der Kneipe auf.
Erst der Busch, dann die Holzlatte
Das passte dem 17-Jährigen überhaupt nicht, er wurde aggressiv und wollte unbedingt wieder rein in die Bar. Das verhinderte jedoch der Türsteher mehrfach.
Die Reaktion des jungen Mannes war dann wild: Er klaute sich zunächst in der Umgebung einen zirka 80 Zentimeter hohen Thuja-Busch und drohte dem Türsteher damit. Später schnappte er sich erst eine abgebrochene Holzlatte und zum Schluss eine Eisenstange und versuchte erneut, den Sicherheits-Mitarbeiter davon zu überzeugen, wieder in die Kneipe zu dürfen. Oder wie die Polizei es formulierte: All das "führte natürlich auch nicht dazu, wieder in die Bar zu dürfen".
Mann greift Polizisten an
Immerhin drohte der 17-Jährige mit allen drei Gegenständen nur, zu Körperverletzungsdelikten kam es nicht. Dennoch war inzwischen die Polizei alarmiert worden, die Polizisten wurden jedoch bei der Sachbearbeitung massiv von dem jungen Mann beleidigt und sogar tätlich angegriffen. Immer wieder habe er Widerstand gegen die von der Polizei getroffenen Maßnahmen geleistet, heißt es. Verletzt wurde bei den Aktionen keiner der eingesetzten Polizeibeamten.
Doch der 17-Jährige fand noch eine weitere Zielperson für seine Aggressionen: Ein eingesetzter Arzt wurde von ihm laut Polizeiangaben bedroht. So endete die Nacht für den jungen Mann in Polizeigewahrsam, ihn erwarten nun "eine ganze Reihe von Ermittlungsverfahren quer durch das Strafgesetzbuch".
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