Ideen und die Antworten darauf
Verkehrssituation für Radfahrer in Pegnitz beschäftigt die Leser der NN
08.06.2022, 05:42 UhrVor allem um Sicherheit und Schnelligkeit geht es den Radfahrern in der Stadt, wie die Zuschriften zeigen, die nach einem Aufruf an die Redaktion der Nordbayerischen Nachrichten geschickt worden sind. In einer Serie stellt die Redaktion Ideen und Kritik der Radler vor, zuständige Behörden und Polizei beziehen Stellung dazu.
Wenn Radfahrer aus Richtung Bahnhof kommen und über die Guyancourt-Brücke abbiegen möchten, entstehen gefährliche Situationen. Wie kann das entschärft und sicherer gestaltet werden?
Polizei Pegnitz: Ein sicheres Überqueren der Straße ist möglich, indem man vor der Kreuzung vom Rad absteigt und das Rad über die Straße schiebt.
Staatliches Bauamt Bayreuth: Unseren Aufzeichnungen zufolge kam es im betreffenden Abschnitt während der vergangenen 20 Jahre nur äußerst selten und nur zu geringfügigeren Unfällen, bei keinem einzigen davon waren Fahrradfahrende beteiligt. Ein Hautproblem stellt an dieser Stelle die Tatsache dar, dass am Radweg-Ende stadteinwärts die Straße 2162 häufig schiefwinkelig und damit unter eingeschränkter Sicht für den Radfahrenden gekreuzt wird. Dieses Verhalten werden wir jedoch durch bauliche Maßnahmen nicht unterbinden können und liegt im Verantwortungsbereich eines jeden Verkehrsteilnehmers.
Landratsamt Bayreuth: Zur Verbesserung der Situation des Fuß- und Radverkehrs an der Kreuzung Guyancourtbrücke/Amag-Hilpert-Straße ist in etwa zwei Monaten eine Verkehrsschau mit Polizei, Landratsamt Bayreuth, staatlichem Bauamt Bayreuth und der Stadt Pegnitz vorgesehen, um verkehrsrechtliche, konzeptionelle und bauliche Maßnahmen ausreichend erörtern zu können.
Wie steht es um die roten Streifen, die an den Einmündungen in die Nürnberger Straße angebracht werden sollen? Der entsprechende Beschluss ist im Dezember gefallen.
Stadt Pegnitz: Die Arbeiten sind bereits in Planung. Um beständige Straßenmarkierungen zu erzielen, muss man eine längere trockene Wetterperiode abwarten. Sobald dies der Fall ist, werden die Arbeiten durchgeführt. Sie dauern circa zwei bis drei Tage.
Die Friedrich-Engelhardt-Straße sollte Richtung Kreisverkehr für Radfahrer geöffnet werden.
Polizei: Ob die Friedrich-Engelhardt-Straße für den Radverkehr freigegeben werden kann, muss von der Stadt geprüft werden. Die Polizei wird in solchen Fällen angehört, trifft aber keine Entscheidung. Die Friedrich-Engelhardt-Straße endet in einer Sackgasse. Der parallel verlaufende Fußweg wird im Anschluss weitergeführt bis zum Fuß-/Radweg neben der Bundesstraße. Eine Möglichkeit wäre, den Gehweg baulich zu verändern, um die Durchlässigkeit der Sackgasse für den Rad- und Fußgängerverkehr zu ermöglichen. Diese Variante würde von der Polizeiinspektion Pegnitz unterstützt.
Stadt: Diese Anregung wird verkehrsrechtlich geprüft. Das geschieht in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Bayreuth-Land und gegebenenfalls auch mit dem Landratsamt. Über Ergebnisse kann man erst sprechen, insofern die Sachlage geprüft worden ist.
Radfahren sollten auf dem Fußweg neben dem Brigittenpark (von Nürnberger Straße bis zur Einfahrt Brigittenpark) erlaubt werden.
Polizei: In der Straßenverkehrsordnung ist eindeutig festgelegt, dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren müssen. Bis zum zehnten Lebensjahr ist es ihnen gestattet. In einer Tempo-30-Zone muss grundsätzlich kein extra Weg für Radfahrende ausgewiesen werden.
Stadt: Nachdem es sich hier um eine Tempo-30-Zone handelt, bedarf es grundsätzlich keiner gesonderten Verkehrsfläche für Radfahrer; Radverkehr kann hier auch im Mischverkehr stattfinden. Zudem dürfen Kinder bis zehn Jahren auch den Gehweg benutzen. Der Radweg entlang der Nürnberger Straße ist an manchen Stellen zu schmal.
Landratsamt: Die Stadt Pegnitz hat Ihnen zu dieser Frage ja bereits eine Auskunft gegeben. Auch hier wird eine Verkehrsschau notwendig sein. Diese ist jedoch noch nicht terminiert.
Stadt Pegnitz: Hier liegt die verkehrsrechtliche Zuständigkeit grundsätzlich beim Landratsamt Bayreuth. Zu einer genaueren Beurteilung der Anfrage sind konkretere Angaben erforderlich. Im Zuge der Nürnberger Straße (Teilstück Wiesweiherweg bis WIV-Kreisverkehr) ist der für Radfahrer freigegebene Gehweg jedenfalls ausreichend dimensioniert.
Die Einfahrt auf den Aldi/Rewe/Müller-Parkplatz in der Nähe der Bushaltestelle ist für Fahrräder (vor allem mit Anhänger) zu eng. Die Parkplätze sind nicht ausreichend.
WIV: Der Eigentümer bedankt sich bei Ihnen für die Information bezüglich der Rückmeldung der Radfahrer und wird die angesprochenen Kritikpunkte hausintern prüfen.
Statt der Einfädelspur auf der Nürnberger Straße wäre eine Fahrradspur wünschenswert gewesen. Und statt des geteilten Fahrrad-/Fußwegs sollte die Strecke vom Holme bis Kreisverkehr Rewe als „Fußweg mit Fahrrädern erlaubt“ frei ausgeschildert werden, um den Benutzungszwang für Fahrräder aufzuheben, da für schnell fahrende Radler der Weg sehr riskant ist.
Staatliches Bauamt: Grundsätzlich wird aus Gründen der Verkehrssicherheit stets eine Trennung der verschiedenen Verkehrsarten angestrebt. Sie dient einerseits und primär dem Wohl und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Andererseits sorgt die Trennung der Verkehrsarten für einen kontinuierlicheren Verkehrsfluss, wodurch zum einen die Straße kapazitiv gestärkt wird und zum anderen die Gebrauchstauglichkeit auf einem hohen Standard gehalten werden kann. Würde nun die Vermischung der Verkehrsarten an dieser Stelle zugelassen werden, könnte die Verkehrssicherheit nicht auf dem aktuellen Niveau gewährleistet werden. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass die Straßenverkehrsordnung auch Radfahrer an eine angepasste und den Umständen der Verkehrslage entsprechende Geschwindigkeit bindet.
Stadt: Aus Sicht des Lesers mag der Hinweis zwar gut gemeint sein. Der vorhandene gemeinsame Geh- und Radweg (Ganghoferstraße bis WIV-Kreisverkehr) stellt durch die Trennung der Verkehrsarten aber eine verbindliche und sichere Route für den Radverkehr dar; eventueller Radverkehr auf der Bundesstraße wäre ein erhebliches Sicherheitsrisiko.
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