Sicherheit

Bundespolizei mit ominösen Zelten am Hauptbahnhof Nürnberg - das ist der Grund

stebe

Online-Redaktion

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21.3.2024, 17:25 Uhr
Für den Zeitraum zwischen dem 22. März 2024 um 06.00 Uhr und dem 24. März um 06.00 Uhr gilt eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg.

© Jonas Volkert Für den Zeitraum zwischen dem 22. März 2024 um 06.00 Uhr und dem 24. März um 06.00 Uhr gilt eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg.

Der Nürnberger Hauptbahnhof ist ein heißes Pflaster. Alleine vergangenes Jahr habe es 276 Vorfälle in Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen gegeben. Um dem entgegenzuwirken, haben die Behörden am mittelfränkischen Dreh- und Angelpunkt für Zugreisende nun eine temporäre Verfügung ausgesprochen. Für den Zeitraum zwischen dem 22. März 2024 um 06.00 Uhr und dem 24. März um 06.00 Uhr gilt eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg - aus diesem Grund stehen aktuell auch mehrere Zelte vor dem Bahnhofsgebäude.

An den drei Tagen ist das das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten, teilt die Bundespolizei mit. "Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofs Nürnberg, einschließlich der Personentunnel, zugehörige Bahnsteige sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen. Innerhalb des Bahnhofsgebäudes sind Untergeschoss mit Schließfachanlage, Erdgeschoss und Obergeschoss mit Galerie in den Geltungsbereich einbezogen", erläutern die Behörden. Von der Maßnahme erhofft sich die Polizei eine Verhinderung tätlicher Angriffe auf Polizisten und Reisende.