Unterschied in Kindergärten und Schulen
Coronatests nach Infektion? Genesene Schüler werden anders behandelt als genesene Kitakinder
17.03.2022, 15:29 Uhr
Erwachsene, die nicht geimpft sind aber eine Coronainfektion durchgemacht haben, gelten ab Tag 28 nach dem positiven PCR-Test als genesen. Bis Tag 90 nach der Infektion sind sie entsprechend von der Testpflicht befreit. Doch wie verhält es sich mit Schul- und Kita-Kindern, die nicht geimpft aber genesen sind?
Die Beantwortung dieser Frage ist in Bayern nicht ganz einfach, denn die Verantwortlichkeiten sind unterschiedlich. Für die Schüler in Bayern ist das Ministerium für Unterricht und Kultus zuständig, für die Kita-Kinder das Familien- und Sozialministerium. Das Kultusministerium jedoch will diese Frage nicht beantworten und verweist auf das Gesundheitsministerium, da sich die Regelung "auf die Vorgaben des Gesundheitsministeriums" stütze, so ein Sprecher.
Überraschend ist, dass sich die Antworten aus dem Familien- und Gesundheitsministerium unterscheiden, wenn es um genesene Schul- und genesene Kita-Kinder geht. Denn: Genesene Kita-Kinder gelten drei Monate als genesen und müssen an den wöchentlichen Tests nicht mehr teilnehmen. Schulkinder der ersten bis sechsten Klasse dagegen müssen ab Tag 28 nach der Infektion wieder an den regelmäßigen Pooltests teilnehmen.
Für Kita-Kinder gilt Bundesrecht
"Nach Bundesrecht gelten alle geimpften und genesenen Personen grundsätzlich als getestet, die Testnachweispflicht somit als erfüllt. Dies ist eine Entscheidung des Bundesgesetzgebers", sagt eine Sprecherin des Familien- und Sozialministeriums, das für die Regelungen in Kitas zuständig ist, auf Nachfrage. Als Begründung gibt ein Sprecher des Familienministeriums an: "Bei beiden Gruppen liegt eine schutzrelevante Immunantwort vor, die eine Befreiung von der regelmäßigen Testnachweispflicht rechtfertigt."
Doch bei Schulkindern sieht die Beurteilungslage offensichtlich anders aus. Bei der Testpflicht für geimpfte und genesene Schulkinder handele es sich um eine landesrechtliche Ausnahme. "Diese wurde aufgrund des konkreten Infektionsgeschehens und der Risikobewertung in Schulen als verhältnismäßig und notwendig angesehen", sagt eine Ministeriumssprecherin.
Schüler ab der 7. Klasse müssen Bayern nach wie vor Maske tragen. Ab kommenden Montag, 21. März, entfällt in Grund- und Förderschulen die Maskenpflicht im Unterricht. Eine Woche später, ab 28. März, müssen auch Schüler der 5. und 6. Klassen am Platz keine Maske mehr tragen.
Kitakinder hingegen sind aufgrund des Alters von der Maskenpflicht befreit. Der Virologe Klaus Stöhr äußerte gegenüber unserer Redaktion bereits Ende Februar Kritik an dem bislang geltenden Vorgehen in der Schule: "Wer glaubt, die natürliche Infektion bei Kindern verhindern zu können, hat den Sinn für die Realität verloren", sagt der Virologe. "Denn die wird kommen." Auch strikte Maskenpflicht und ein strenges Testregime an den Schulen änderten daran nichts. "Durch das zeitliche Verschieben nimmt man nur den zusätzlichen Druck der Kinder in Kauf."
Kitas: Kinder bis Tag 90 nach positivem Test von Testpflicht befreit
Für den Bereich der Kindertagesbetreuung werde an den bundesgesetzlichen Regelungen, dass geimpfte und genesene Kinder ohne Krankheitssymptome keinen gesonderten Testnachweis erbringen müssen, festgehalten, so die Sprecherin des Familienministeriums. "Wir empfehlen aber auch bei diesen Kindern die regelmäßige Durchführung von Tests." Auch in Einrichtungen mit PCR-Pooltests müssten geimpfte und genesene Kinder ab Tag 29 bis Tag 90 keinen Testnachweis erbringen, dürften jedoch freiwillig am staatlich geförderten Pooltest teilnehmen.
Schulkinder nehmen laut Kultusministerium für die Dauer von 28 Tagen nach ihrem positiven PCR-Test nicht an den schulischen Testungen teil. Dadurch sollen falsch-positive Ergebnisse vermieden werden. Die Ausnahme gilt auch für die wöchentlichen Selbsttests in den Klassen 1 bis 6, die am Montag stattfinden. Externe Testnachweise müssen nicht erbracht werden. Hintergrund ist, dass falsch-positive Tests und damit erneute Abwesenheit vom Unterricht ausgeschlossen werden soll.
Zumindest in einem Punkt sind sich die Ministerien jedoch einig: Werden in den Klassen oder Kita-Gruppen weitere Positivfälle bekannt, müssen sich alle Kinder regelmäßig zu Hause testen. Egal, ob Kita- oder Schulkind, egal, ob sie genesen oder geimpft sind.
Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Version des Artikels stand, dass Schulkinder bis Tag 28 nach der Infektion eine Testnachweispflicht in Form von Schnelltests erbringen müssen. Diese Regelung wurde am 3. März 2022 vom Bayerischen Kultusministerium aufgehoben. Grundschulkinder nehmen ab Tag 29 wieder an den PCR-Pooltestungen teil. Davor entfällt die Testnachweispflicht.
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