Zeugen oder Hinweise gesucht

Nach Giftköder-Tod eines Hundes in Höchstadt: "Peta" setzt Belohnung aus

Redaktion Nordbayerische Nachrichten

12.4.2022, 12:21 Uhr
Die Tierrechtsorganisation "Peta" hofft auf Hinweise, wer giftköder ausgelegt hat.

© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration Die Tierrechtsorganisation "Peta" hofft auf Hinweise, wer giftköder ausgelegt hat.

Eine aufmerksame Person hatte am vergangenen Sonntagnachmittag, 10. April, einen mit Gift präparierten Köder in Höchstadt entdeckt. Der Giftköder befand sich in der Nähe der Wiese „Am Galgenberg“.

Dies ist bereits der zweite Fall innerhalb kurzer Zeit in Höchstadt. Erst am Mittwoch zuvor starb ein Hund, weil er einen mit Gift präparierten Köder gefressen hatte. Die Polizeiinspektion Höchstadt ermittelt und nimmt unter der Telefonnummer (09193) 63940 sachdienliche Hinweise zur Tat entgegen.

1000 Euro

Um den Fall aufzuklären, setzt Peta nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die die tatverantwortliche Person überführen. Menschen, die etwas beobachtet oder anderweitige Hinweise haben, werden gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter (0711) 8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Die Person, die die präparierten Köder ausgelegt hat, muss umgehend gefunden und gestoppt werden, bevor noch weitere Vierbeiner in Lebensgefahr gebracht werden“, sagt Peter Höffken, Fachreferent bei Peta.

Für das Thema sensibilisieren

„In Fällen wie diesen ist es oft schwierig, die Verantwortlichen zu finden, denn sie agieren, wenn sie sich unbeobachtet fühlen. Deshalb kann es auf jeden noch so unwichtig erscheinenden Hinweis ankommen. Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Aufklärung vorantreiben sowie Tierhalterinnen und Tierhalter für das Thema sensibilisieren und sie warnen. Solche Köder können zudem nicht nur für Hunde, Katzen und Wildtiere, sondern auch für Kinder lebensbedrohlich sein.“

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.