Neunkirchen: Wenn das Fachwerk bröckelt

22.10.2017, 12:38 Uhr
Neunkirchen: Wenn das Fachwerk bröckelt

© Foto: Karl Heinz Wirth

Das Anwesen in der "Dachstadter Straße 1" muss vor dem Ausheben des Kanalgrabens gesondert gesichert werden, erklärte Bürgermeister Heinz Richter. Bereits in der Bauphase des alten Kanals ist es offensichtlich zu einer erheblichen Setzung der direkt an die Kreisstraße angrenzenden Gebäudeseite gekommen. Damals wurde der Kanalgraben auf 50 Meter Länge und zwei Meter Breite zur Stabilisierung mit Beton verfüllt. Diese Sicherungsmaßnahme ist im Rohrgraben der Straße nicht mehr entfernt worden. Der Zustand des Gebäudes sei besorgniserregend, wenn der Beton entfernt wird, sagte Bürgermeister Heinz Richter.

Weil das Gebäude im Nachhinein unterkellert wurde, ist anzunehmen, dass die Gründungssohle gestört ist. Bereits geringe Erschütterungen könnten bewirken, dass die Gefache des Fachwerks herausfallen. Dies sei auch eine Gefahr für die im Rohrgraben beschäftigten Bauarbeiter. Nach den vorliegenden Baugrunduntersuchungen ist anzunehmen, dass durch den Aushub des Kanalgrabens die Gebäudeseite abrutscht. Es wurden zwar im Vorfeld Sicherungsmaßnahmen eingeplant, den maroden Zustand des Gebäudes habe man jedoch erst im Beweissicherungsverfahren erkannt.

Bürgermeister Richter präsentierte verschiedene Varianten der Baumaßnahme: Zur Stabilisierung könnte eine Wand aus Bohrpfählen entlang der Gebäudeseite erstellt werden, die Gründungssohle des Gebäudes sei dauerhaft gesichert. Die Kanaltrasse kann beibehalten werden, spätere Aufgrabungen würden das Gebäude nicht mehr beeinträchtigen.

Man könnte aber auch eine hydraulische und bauliche Änderung der Trassenführung des Hauptkanals in Erwägung ziehen. Dies hätte zur Folge, dass sämtliche Leitungen des Energieversorgers und des Telekommunikationsanbieters auf einer Länge von 50 Metern verlegt werden müssten.

Alternativ wäre möglich, parallel zum Hauptkanal einen weiteren Kanal zu verlegen, der dann wieder angeschlossen wird. In beiden Fällen so Richter, würde die Kanaltrasse neben dem Altkanal verlaufen. Als Mehrkosten würden 60 000 Euro ohne die Sicherungsmaßnahmen anfallen.

Die Stabilisierung der nordwestlichen Fassade sei notwendig, um das Herausfallen der Gefache zu verhindern, betonte Richter. Dies könnte etwa 10 000 Euro kosten. Eine Abfräsung des Sicherungsbetons wird auf rund 8500 Euro geschätzt. Neben den bautechnischen Mehraufwendungen sind bei der Bodenanalyse überhöhte Chloridwerte (Streusalz) im Straßenabraum festgestellt worden, wodurch eine Deponieentsorgung erforderlich wird.

Bohrpfahlwand wird errichtet

Es kostet 131 112 Euro, 5400 Tonnen Erdmaterial zu entworgen. Für die Beprobung sind zusätzlich 10 000 Euro erforderlich. Bei Gegenüberstellung des Finanzbedarfs und der Mittelbereitstellungen ergibt sich ein Defizit von 182 310 Euro, rechnete die Kämmerei vor. Für die Baumaßnahme werden 185 000 Euro benötigt, dieser Betrag wurde beschlossen.

Die Sicherungsmaßnahme mit Bohrpfahlwand mit einem Nachtrag von 64 168 Euro zum bestehenden Bauvertrag mit der Firma Feickert ist genehmigt. Mit der Entsorgung des Aushubmaterials zu einer Angebotssumme von 131 112 Euro wurde die Firma Trelogis aus Litzendorf beauftragt.

Aufgrund des Neunkirchener Arbeitskonzepts wurde im Oktober 2015 Marijana Dollack durch Marktgemeinderatsbeschluss zur Asylbeauftragten bestellt. Wie das Landratsamt Forchheim mitteilte, wurde die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber zum 31. Dezember ersatzlos geschlossen. Die Räte nahmen die Berufung mit sofortiger Wirkung zurück. Bürgermeister und Marktgemeinderat sprachen Marijana Dollack Dank und Anerkennung für die ehrenamtliche Arbeit aus und überreichten ihr ein Präsent.

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