Verwirrende Formulierung
Faktencheck: Sind alle Corona-Toten in Bayern wirklich an Corona gestorben?
01.02.2022, 11:00 Uhr
Zwischen dem 1. Dezember 2021 und dem 13. Januar 2022 starben in Bayern 1832 Menschen am Coronavirus. Das bestätigte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) aus Erlangen der Bild-Zeitung. Bild Online gibt jedoch an, dass 16 Prozent der Toten in dem besagten Zeitraum nicht an Corona gestorben seien, sondern eine andere oder eine unbekannte Todesursache ausgestellt wurde.
Kann es also sein, dass ein Unfallopfer in die Statistik der Corona-Toten eingeht, wenn es zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls positiv auf das Virus getestet war? Diese Meinung kursiert vor allem in Verschwörungskreisen und hält sich hartnäckig.
Eine Nachfrage unserer Redaktion beim LGL ergibt durchaus eine Diskrepanz zur tatsächlich gemeldeten Zahl - allerdings kommt diese durch einen Formulierungsfehler zustande. Im Zeitraum 1. Dezember 2021 bis 13. Januar 2022 starben in Bayern laut LGL nicht 1832 Menschen an Corona, sondern nur 1542 Personen ursächlich an der Infektion. 196 Menschen starben mit Corona, sie starben also "aufgrund anderer Ursachen", es lag aber gleichzeitig ein "positiver Befund auf SARS-CoV-2" vor, so das LGL auf Nachfrage. Bei 94 Menschen war zum Stand vom 18. Januar 2022 nicht klar, ob sie mit oder an Corona verstorben sind.
Je nach Lesart, könnte es sich bei einem der vom LGL genannten 196 Todesfälle um einen Menschen handeln, der bei einem Autounfall ums Leben kam jedoch positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Dass dies jedoch nahezu unmöglich ist, zeigt das System, mit dem die Corona-Toten ermittelt werden.
Für jeden Toten muss ein Arzt eine Todesbescheinigung ausfüllen. Verunglückt eine Person bei einem Autounfall tödlich, stellt der Notarzt vor Ort den Tod fest. Stirbt die Person im Krankenhaus aufgrund schwerer Verletzungen, wird die Todesbescheinigung vom behandelnden Arzt im Krankenhaus ausgefüllt. Entscheidend ist dann der Grund des Todes, also die Schwere der Verletzungen, und nicht sein Gesundheitsstatus.
"Grundsätzlich gilt, dass die Einschätzung, ob ein möglicher Zusammenhang mit der Infektion besteht durch die Ärztin oder den Arzt, der die Todesbescheinigung ausfüllt, erfolgen muss", sagt dazu LGL-Pressesprecher Aleksander Szumilas. Das verstorbene Unfallopfer fällt demnach bereits aus der Statistik zu den Corona-Toten heraus, da der Arzt nicht die Coronainfektion als primäre Todesursache bescheinigen wird.
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Doch wieso weist das LGL dennoch höhere Todeszahlen als die der direkt an Corona verstorbenen Menschen aus? Die Formulierung "an oder mit Corona verstorben" beinhaltet auch die 196 Menschen, die aufgrund "anderer Ursachen" gestorben sind, jedoch an Covid-19 erkrankt waren. Bei der Berechnung im Zeitraum 1. Dezember 2021 bis 13. Januar 2022 wurden jedoch auch 94 Menschen mit unklarer Todesursache zur Corona-Statistik hinzugezählt. Bei diesen Menschen lag eine Corona-Infektion vor, "die eigentliche Todesursache ist jedoch unbekannt. Das heißt, die Todesursache konnte noch nicht ermittelt werden oder es ist nicht mehr möglich, die genaue Ursache zu ermitteln", so das LGL auf Nachfrage.
So werden die Corona-Todesfälle erfasst
Alle im Zusammenhang mit Corona gemeldeten Todesfälle laufen im jeweiligen Gesundheitsamt ein und werden an das LGL übermittelt. Das Landesamt wiederum leitet die Zahlen an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter. Die Gesundheitsämter haben verschiedene Möglichkeiten, die Todesursache in Erfahrung zu bringen. Sie können direkt Kontakt mit dem Arzt aufnehmen, der die Todesbescheinigung ausgestellt hat oder warten, bis die Bestätigung bei ihnen offiziell einläuft. Todesbescheinigungen werden in den Gesundheitsämtern aufbewahrt "und dürfen dort ausgewertet werden", so das LGL. Dies regele das Bestattungsgesetz. Das LGL weist jedoch darauf hin, dass aufgrund von verspäteten Meldungen durch das Gesundheitsamt die Zahl der gemeldeten Toten nachträglich korrigiert werden könne.
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