Wegen strenger Verträge

FAU schließt bestimmte Studentengruppe aus - das ist der Grund

Christina Merkel

Hochschule & Wissenschaft

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28.7.2023, 09:40 Uhr
Welche Informationen der Universität müssen chinesische Studierende an ihre Partei melden?

© Mark Schiefelbein, dpa Welche Informationen der Universität müssen chinesische Studierende an ihre Partei melden?

Geld gegen Kontrolle. So lautet verkürzt gesagt die Abmachung für die Teilnehmer des Chinesischen Staatsstipendiums. Die Studierenden, die in Deutschland promovieren wollen, müssen sich regelmäßig bei der chinesischen Botschaft melden. Sie verpflichten sich, "die Ehre des Mutterlandes bewusst zu schützen" und nach ihrer Rückkehr für mindestens zwei Jahre in China zu leben, um ihrem Land zu dienen. Solche strengen Verträge sind einer der Gründe, warum die Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg künftig keine CSC-Stipendiaten mehr aufnimmt.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die FAU bei einer routinemäßigen Prüfung darauf hingewiesen, dass es hier Probleme geben könnte. Das BAFA, mit Sitz in Frankfurt am Main, kümmert sich als Bundesoberbehörde unter anderem um die Exportkontrolle.

Waffen und Rüstungsgüter

Ihre Aufgabe ist es, die "Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland und der Völkergemeinschaft zu schützen", etwa wenn es um die Ausfuhr von Waffen und Rüstungsgütern geht. Dabei werden auch sogenannte "Duale-use"-Güter und Technologien kontrolliert, die sowohl so friedlichen, aber auch für Kriegszwecke eingesetzt werden könnte. Das können auch hochauflösende Kameras, weitreichende Sender oder KI-Technologie sein.

"Als FAU müssen wir die Rahmenbedingungen schaffen, um mit den Anforderungen des BAFA in Einklang zu sein", teilt die Uni mit. Dafür hat sie bereits vor zwei Jahren eine eigene Stelle zur Exportkontrolle eingerichtet. "Dabei haben wir gewisse Schwächen in einigen Prozessen identifiziert, die wir nun genau unter die Lupe nehmen und überarbeiten." Dazu gehöre unter anderem ein zentrales Auswahlverfahren für Stipendiaten, die rein über das CSC finanziert sind. Auch mit anderen betroffenen Universitäten tauscht sich die FAU dazu aus.

Chinesische Studierende, die bereits in Erlangen oder Nürnberg sind, oder eine aktuelle Einladung haben betrifft die Entscheidung nicht. Auch wenn Stipendiaten nur teilweise vom CSC finanziert werden und zusätzlich "über Institutionen mit Reputation und Verankerung im demokratischen System" sieht die FAU keine Gründe für eine Ablehnung.

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