Schreiben an 500 Eigentümer
Ebermannstadt: Beiträge bei Hausbesitzern neu berechnet - Das steckt dahinter
10.02.2022, 11:25 Uhr
Es ist ein etwas sperriges und ungeliebtes Thema. Andreas Kirchner muss daher ein wenig ausholen: Nach Artikel 5 Kommunalabgabengesetz Bayern können Gemeinden zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung, Anschaffung oder Verbesserung ihrer Einrichtungen im Abwasser Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben. Diese Beitragssätze sind dann mit Hilfe einer Globalberechnung zu berechnen.
In Ebermannstadt sei laut Kirchner nach 2004 zuletzt 2018 diese Neuberechnung erfolgt. Dazu habe die Stadt das Büro Schulte & Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim beauftragt, das dann für etwa 3.300 Grundstücke entsprechende Aufmaßblätter erstellt und diese mit den erhobenen Daten aus 2004 verglichen hat.
Differenzen gefunden
In 500 von 3300 Fällen haben sich hier Differenzen ergeben, so Kirchner. Außerdem würden nach aktueller Rechtslage mittlerweile Flächen als beitragspflichtig gelten, die 2004 noch befreit waren. Ein Mitarbeiter des externen Büros sei durch die Stadt gelaufen, um die Anwesen von außen zu begutachten. Geschaut wurde dabei zum Beispiel, ob ein neuer Wintergarten angebaut, das Dachgeschoss ausgebaut oder die Garage funktional ans Haus angebunden ist? Das seien alles Sachen, die die Bürger eigentlich melden müssten und die man in der Satzung nachlesen kann. "Das zeigt aber nicht jeder Bürger an", weiß der Geschäftsstellenleiter.
In 500 Fällen wurden die Eigentümer schließlich angeschrieben. "Dabei kann es natürlich zu Fehlern kommen", räumt Kirchner unumwunden ein. Schließlich könne man von außen nicht alles genau sehen. Vielleicht hänge nur eine Gardine am Fenster des Dachgeschosses, das aber gar nicht ausgebaut sei. Das gelte es nun zu klären.
Kein Bescheid
Auf jenes – informelle – Schreiben, das noch kein Bescheid sei, können die Bürgerinnen und Bürger reagieren, wenn die Berechnung ihrer Meinung nach nicht stimmt, erläutert er. Der Sachverhalt werde geklärt, gegebenenfalls berichtigt und der Bescheid dann angepasst. Und selbst wenn sich der Eigentümer nicht bei der Stadt meldet, sei das auch kein Problem. Auch wenn der endgültige Bescheid kommt, könne man jederzeit Widerspruch einlegen, stellt Kirchner klar.
"Die Stadt muss schnell tätig werden, weil die Festsetzungsverjährung am 31. Dezember 2022 droht", erläutert der Geschäftsstellenleiter weiter. Wir müssen diese Altfälle jetzt aufarbeiten." Man warte noch den Rücklauf jenes ersten Schreibens ab, dann aber werden die Bescheide zügig verschickt. "Das ist einfach unsere Pflicht als Verwaltung", stellt Kirchner noch klar.
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