Keine Öffnung des Königsbads: Stadt Forchheim bereitet Klageweg vor

22.5.2020, 14:15 Uhr
Keine Öffnung des Königsbads: Stadt Forchheim bereitet Klageweg vor

© Stadt Forcheim

Wer die Lippen spitzt, der muss auch pfeifen: Dass Forchheims Oberbürgermeister Uwe Kirschstein den Bescheid des Landratsamtes, mit der die Öffnung des Königsbads untersagt wurde, nicht klaglos hinzunehmen bereit, ist, darauf hatte er bereits am Mittwochnachmittag hingewiesen (wir berichteten).

Wenige Minuten vor dem geplanten "Anbaden" durch die Schwimmerinnen und Schwimmer des SSV hatte das Landratsamt "die Wiedereröffnung und den Betrieb des Königsbads untersagt", eine "sofortige Vollziehung" angeordnet und bei Widersetzen "eine Schließung und ggf. Räumung des Königsbades durch unmittelbaren Zwang" angekündigt.

Auch im täglichen Newsletter des Innenministeriums wurde die Öffnung des Forchheimer Königsbads thematisiert: Dort schreibt Innenminister Joachim Herrmann am Mittwoch, 20. Mai: "Ungläubiges Staunen hatte mich zunächst erfasst, als ich davon gehört hatte, dass die Stadt Forchheim per Pressemitteilung bekannt gemacht hat, nach einem ,Anbaden’ morgen die Badesaison im Städtischen Königsbad für bis zu 800 Besucher zu eröffnen. Dies widerspricht eklatant der geltenden Regelungslage. Nachdem Beratungsgespräche der Regierung von Oberfranken und des Landratsamtes Forchheim mit der Stadtspitze nicht gefruchtet haben, wurde die Stadt Forchheim kommunalaufsichtlich angewiesen, die geltende Rechtslage zu achten."

"Beratungsgespräche mag es gegeben haben", sagt Oberbürgermeister Kirschstein dazu, "jedoch nicht mit der Stadtspitze, also mit mir".

Seit seiner öffentlichen Ankündigung vom 28. April, das Bad am 21. Mai öffnen zu wollen, informiert Kirschstein auch auf Facebook, habe er "keinerlei Aussage des Landratsamtes" bekommen - bis zum Tag des um 16 Uhr geplanten Anschwimmens am 20. Mai: "Den ersten Anruf habe ich um 13.15 Uhr aus dem Landratsamt erhalten."

Eine Pressemitteilung des Landratsamtes vom Freitag indes macht die Verwirrung perfekt: "Eine aktive Kontaktaufnahme von Seiten der Stadt Forchheim erfolgte erstmalig mit Schreiben vom 19. Mai 2020 (eingegangen in der Poststelle des Landratsamtes Forchheim am 20. Mai 2020)", ist dort zu lesen. Am 12. Mai habe das Landratsamt aufgrund der Vorankündigung in der Tageszeitung "Kontakt mit der zuständigen Stelle in der Verwaltung der Stadt Forchheim aufgenommen und darauf hingewiesen, dass eine Eröffnung nicht zulässig ist".

Nachdem die Stadt Forchheim "trotz deutlicher Hinweise am 12. und am 20. Mai auf eine Eröffnung bestand, musste (...) schriftlich mit Bescheid vom 20. Mai 2020 die Eröffnung untersagt werden", heißt es seitens des Landratsamtes. Man bedaure, "dass man zu diesem Schritt gezwungen wurde".

"Die juristische Prüfung nimmt ihren Gang", sagte Uwe Kirschstein am Mittwoch zum eiligen Erlass, "das wird ein Gericht klären müssen". Jetzt lässt das Stadtoberhaupt seinen Worten Taten folgen: "Wir bereiten den Klageweg vor", informiert er am Freitag auf Nachfrage der Nordbayerischen Nachrichten, "das geht heute noch dem Gericht zu".

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