Änderung bei der Maskenpflicht: Das gilt nun in Fürth
10.03.2021, 09:37 Uhr
Vorgeschrieben ist das Tragen einer Maske nun montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr an folgenden Orten: auf dem Bahnhofplatz sowie in der angrenzenden Gustav-Schickedanz-Straße bis zur Adenaueranlage, auf der Fürther Freiheit, in der Friedrichstraße (im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße und Fürther Freiheit).
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Außerdem in der Fußgängerzone (Schwabacher Straße), in der Rudolf-Breitscheid-Straße (von der Schwabacher Straße bis zur Dr. Max-Grundig-Anlage) sowie am Kohlenmarkt, in der Königstraße (vom Obstmarkt bis zur Brandenburger Straße) und in der Ludwig-Erhard-Straße.
Das Alkoholkonsumverbot gilt weiterhin den ganzen Tag. Beide Maßnahmen sind im gesamten öffentlich zugänglichen Raum gültig – also auch auf den Gehsteigen bis zu den Hauswänden. Bislang galt die Maskenpflicht an denselben Orten täglich von 7 bis 20 Uhr.
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Eine Übersicht, wo die Maskenpflicht gilt, gibt es unter www.fuerth-stadtplan.de/maskenpflicht
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