Bürger klagen: Bürgermeisterwahl in Merkendorf hat Nachspiel

6.8.2020, 10:50 Uhr
Bürger klagen: Bürgermeisterwahl in Merkendorf hat Nachspiel

© Margit Schachameyer

Am 15. März wurde im Rahmen der Kommunalwahl Stefan Bach mit großer Mehrheit zum neuen Bürgermeister von Merkendorf gewählt. Diese Wahl aber, so die Sicht der beiden Bürger, sei von Bachs Vorgänger, dem damaligen Bürgermeister Hans Popp, beeinflusst worden. Denn Popp habe mehrfach gesagt, dass Bach sein Wunschkandidat sei.


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Gegenüber der Fränkischen Landeszeitung erklärte die Schwabacher Rechtsanwältin Maria Zirnstein von der Kanzlei Fürbeth & Kollegen, die die Interessen der beiden Kläger vertritt, dass sich Popp nicht neutral verhalten habe. Vielmehr habe er in zwei Facebook-Einträgen und in einem Zeitungsartikel erklärt, dass er Stefan Bach als Nachfolger bevorzuge. Tatsächlich war in dem Bericht über die Nominierungsversammlung des Bürgerforums Merkendorf am 15. November 2019 im Altmühl-Boten zu lesen: "Stefan Bach sei sein Wunschnachfolger, betonte der amtierende Bürgermeister Hans Popp."


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Die beiden Kläger stellen auch die Zusammensetzung des Wahlausschusses in Frage. Das sei aber "wenig nachvollziehbar", erläuterte Dr. Sylvia Meyerhuber gegenüber dem Altmühl-Boten, denn der sei vom Stadtrat gewählt worden. Die Anwältin der Gunzenhäuser Kanzlei Meyerhuber Rechtsanwälte Partnerschaft mbb ist der Rechtsbeistand von Stefan Bach in diesem Fall.

Jeder dürfe privat seine Meinung frei äußern

Nach ihren Worten hat das Ansbacher Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde die Wahl geprüft und für in Ordnung befunden. Nun geht der Fall vor das Verwaltungsgericht. Dass Popp tatsächlich seine "Amtsmacht" ausgenutzt hat, bezweifelt die Juristin, und privat dürfe jeder seine Meinung frei äußern.

Die beiden Bürger, die nun gegen die Wahl zu Felde ziehen, sind persönlich nicht in die Wahl involviert – etwa als unterlegene Gegenkandidaten. Deshalb müssen sie laut Meyerhuber fünf Unterstützer für ihre Sache vorweisen. Und die gebe es nach ihren Informationen noch nicht.

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