Warnung vor Blaualgen

Fränkisches Seenland: Badeverbot aufgehoben - darum gilt trotzdem Grund zur Vorsicht

Isabel-Marie Scherb

Lokalredaktion Gunzenhausen

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9.8.2023, 14:58 Uhr
Es ist Urlaubs- und Ferienzeit, doch die Blaualgen machen wohl vielen einen Strich durch ihre Sommerplanung. (Archivfoto Muhr am See)

© Marianne Natalis Es ist Urlaubs- und Ferienzeit, doch die Blaualgen machen wohl vielen einen Strich durch ihre Sommerplanung. (Archivfoto Muhr am See)

Während der Badesaison kontrolliert das Gesundheitsamt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zum einen regelmäßig die hygienische Badewasserqualität (Fäkalkeime) an den Badestellen im Landkreis und ist zum anderen für die Einschätzung des Sicherheitsrisikos und des gesundheitlichen Risikos (Cyanobakterien) für Badende zuständig.

Badeverbot aufgehoben - Warnung bleibt bestehen

Nachdem das Gesundheitsamt vor wenigen Tagen Alarm geschlagen hat, gilt am Badestrand in Muhr am Altmühlsee nun: aufatmen, vorerst. Am Mittwoch, 9. August, teilte das Gesundheitsamt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit: "Die letzten Beprobungen zeigten eine deutliche Verbesserung der Werte sowie der Sichttiefe." Das am vergangenen Freitag, 4. August, ausgesprochene Badeverbot für diesen Bereich ist somit wieder aufgehoben.

Der Pressemeldung des Gesundheitsamts ist jedoch nicht zu entnehmen, ob durch die Blaualgen weiterhin eine Gefahr ausgeht. Erst die Online-Karte auf der Website der Behörde verrät: An allen drei Badestränden am Altmühlsee besteht weiterhin eine Badewarnung und es wird explizit vom Schwimmen im See abgeraten.

Darum gab es ein Badeverbot

In den vergangenen Wochen ergaben die Proben ein vermehrtes Blaualgenvorkommen für den Altmühlsee, weshalb für die dortigen Badestrände bereits eine Badewarnung ausgesprochen wurde. Aufgrund der Proben Anfang August musste für das Seezentrum Muhr am See ein Badeverbot erlassen werden. Da gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund des hohen Vorkommens von Cyanobakterien und von diesen produzierten Giften nicht auszuschließen war, erteilt das Gesundheitsamt ein Badeverbot für die betroffene Badestelle Muhr am See.

Grünliche Schlieren im Wasser

Gerade bei langanhaltenden warmen Temperaturen kann sich auf Gewässern ein Blaualgenteppich bilden, der auf der Wasseroberfläche zu liegen scheint. Tatsächlich aber befindet sich dieser nicht nur an der Oberfläche des Gewässers, sondern teilweise zehn bis zwanzig Zentimeter unter Wasser. Durch diese "Blaualgenblüte", die mit bloßem Auge als grünliche Schlieren im Wasser erkennbar ist, ergibt sich eine massiv eingeschränkte Sichttiefe.

Dies führt zusätzlich zu einem beträchtlichen Sicherheitsrisiko bei der Rettung Ertrinkender. Für Badegäste sowie auch für badende Hunde kann es bei einer massiven Blaualgenblüte auch zu gesundheitlichen Risiken kommen. Als Faustregel für das Baden gilt, dass man im knietiefen Wasser die Füße noch sehen können sollte. Insgesamt werden alle Badestellen am Altmühlsee, Hahnenkammsee sowie am Kleinen und Großen Brombachsee auf ihre Wasserqualität nach der EU-Badegewässerrichtlinie beprobt.

Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts sind wöchentlich mindestens einmal unterwegs, um die Badestellen im Landkreis zu überprüfen. Wenn auffällige Werte zu verzeichnen sind, die entweder eine Gefahr für die Badenden darstellen oder wenn gesetzliche Grenzwerte überschritten werden, muss das Gesundheitsamt ggf. eine Badewarnung oder ein Badeverbot aussprechen. Sobald sich die Situation verbessert und Gesundheitsrisiken nicht mehr bestehen, werden die Badestrände kurzfristig wieder zum Baden freigegeben. Bitte beachten Sie daher immer die Beschilderung direkt an den Badestellen, bittet das Landratsamt alle Badegäste. Das Gesundheitsamt informiert auch auf der Homepage des Landratsamts.

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