Wert über 200: Für Weißenburg-Gunzenhausen gilt der 15-km-Radius

12.1.2021, 13:51 Uhr
Wert über 200: Für Weißenburg-Gunzenhausen gilt der 15-km-Radius

© Christian Ohde via www.imago-images.de

Bund und Länder haben sich am Mittwoch darauf geeinigt, dass besonders von Corona betroffene Kommunen ab Montag, den 11. Januar, einen Bewegungsradius erlassen dürfen. Diese Entscheidung setzt Bayern um, wie in einer Sondersitzung des Bayerischen Landtags beschlossen wurde.

Konkret sollen sich die Bewohner des Landkreises bei einem Inzidenzwert über 200 nicht mehr als 15 Kilometer von der eigenen Stadt- oder Ortsgrenze entfernen dürfen. "Dafür erstmalig maßgeblich ist der Zahlenstand des Robert Koch-Instituts (RKI) am Montag, 11. Januar 2021, 0 Uhr“, heißt es in einer Pressemitteilung von Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Zudem kündigte er konsequente Polizeikontrollen an.

Weißenburg-Gunzenhausen seit dem Wochenende über 200

Da der Wert im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen am Montag bei 222,7 lag, wie das Robert-Koch-Institut meldet, greift der 15-Kilometer-Radius seit Dienstag, 12. Januar. Die Bewegungseinschränkung gilt für alle Bürgerinnen und Bürger der 27 Städte und Gemeinden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen - auch wenn in einzelnen Orten das Infektionsgeschehen geringer ist. Die Entfernung von 15 Kilometern wird ab der jeweiligen Ortsgrenze gerechnet.

Seit Samstag übersteigt Altmühlfranken den Grenzwert von 200 Neuerkrankungen auf 100.000 Einwohnern in sieben Tagen. Das liegt unter anderem an mehreren Corona-Ausbrüchen in Einrichtungen wie dem AWO-Pflegeheim in Heidenheim oder dem BRK-Seniorenzentrum in Treuchtlingen. Ebenfalls von dem Virus Betroffen sind Einrichtungen in Absberg, Langenaltheim und Polsingen.

Die Maßnahme soll vor allem Tagesausflüge verhindern, unter anderem in überlastete Bergregionen. Skigebiete gibt es in der unmittelbaren Umgebung von Weißenburg, Gunzenhausen und Treuchtlingen zwar ohnehin nicht - je nach Wohnort dürfen einige beliebte Naherholungsorte wie der Brombachsee aber nicht mehr besucht werden.

Einige Ausnahmen - "Haushalt-plus-eins"-Regel kommt hinzu

Einkäufe, der Weg zur Arbeit, zum Arzt oder Besuche von Familienangehörigen sind jedoch von der Regel ausgenommen. Eine Aufhebung der Bewegungseinschränkung ist erst möglich, wenn der Landkreis den Inzidenzwert von 200 an sieben Tagen in Folge unterschritten hat. Weitere Details und welche Gründe noch als triftig gelten, lesen Sie hier.

Außerdem appellierte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) an die Bürger, sich nicht leichtsinnig von außerhalb in Hotspots zu begeben. Das Landratsamt hat zudem die Möglichkeit, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, um Tagesausflüge von außen in den Landkreis zu untersagen. So sollen die Besucherströme unterbunden oder zumindest gelenkt werden können. Derzeit prüft das Landratsamt in Weißenburg die Möglichkeit und stimmt sich dazu mit den Kreisverwaltungsbehörden der Nachbarlandkreise ab, heißt es seitens der Behörde.

Hinzu kommt die "Haushalt-plus-eins"-Regel, die für alle gilt - unabhängig vom Infektionsgeschehen. Familien sowie allein lebende Personen dürfen sich außerhalb des eigenen Hausstands nur noch mit einer weiteren Person treffen. Die zugehörigen Kinder bis einschließlich drei Jahren zählen dabei aber nicht. Alle Infektionsschutzmaßnahmen sind bundesweit zunächst bis zum 31. Januar verlängert. Einen Überblick, was dabei neu ist, und was gleich bleibt, finden Sie hier.

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