Nur das Original?

Jetzt geht's um die Nürnberger Wurst: Deshalb steht eine niederbayerische Firma vor Gericht

13.6.2024, 09:59 Uhr
Das Original: Eine Nürnberger Bratwurst steckt im Restaurant Bratwursthäusle auf einer Gabel. (Symbolbild)

© Daniel Karmann/Daniel Karmann/dpa Das Original: Eine Nürnberger Bratwurst steckt im Restaurant Bratwursthäusle auf einer Gabel. (Symbolbild)

Das Landgericht München I verkündet am Donnerstag (15.00 Uhr) eine Entscheidung im Streit um die Verwendung des Begriffs "Rostbratwurst". Der Schutzverband Nürnberger Bratwürste hatte gegen einen niederbayerischen Wursthersteller geklagt. Der gemeinnützige Verein wirft dem Unternehmen vor, mit der Produktaufmachung und der Größe seiner "Mini-Rostbratwürstchen" gegen die Marke "Nürnberger Rostbratwürste" zu verstoßen.

Die Bezeichnung hat der Verein bei der Europäischen Kommission als Herkunftsangabe schützen lassen. Der Wursthersteller aus dem niederbayerischen Geiselhöring bestreitet, dass er diese Angabe verletzt. Da sich die Parteien bei einem Verhandlungstermin nicht auf einen Vergleich einigen konnten, entscheidet nun das Gericht.