Streit um Beiträge
Keine Rückerstattung trotz Corona: Ärger um Fitnessstudio-Kette - auch in Franken
20.07.2021, 05:23 Uhr
Nach unserem Bericht über die Fitnessstudiokette Fit/One haben sich Leser an uns gewandt, die den Ausführungen des Geschäftsführers Moritz Mühleck widersprechen. Hintergrund ist: Während des Lockdowns wurden Mitgliedsbeiträge weiter eingezogen und Gutscheine angeboten. Das akzeptierten nicht alle Mitglieder und protestierten. Fit/One versprach Lösungen. Fit/One betreibt über 30 Studios in ganz Deutschland, darunter auch in Nürnberg und Fürth.
Unzufriedene Kunden: Glätten sich jetzt die Wogen bei Fit/One?
Ein Leser schreibt, er habe ein Einschreiben an die Geschäftsleitung geschickt und warte seit über zwei Wochen auf eine Antwort. Auch über die Hotline sei es nicht möglich gewesen, zeitnah Auskunft zu erhalten. "Ich traue diesem Herrn Mühleck keinen Zentimeter mehr", ärgert er sich. Ein anderer schildert in einer E-Mail Ähnliches: "Das ist eine Lüge, dass man sie direkt anschreiben soll, denn ich habe bereits nach meiner bestätigten Kündigung mehrere Briefe mit Rücksendeschein geschickt mit der Bitte, sie mögen sich melden... keine Reaktion!"
Und ein weiterer Leser schreibt auf Facebook: "Weder telefonisch noch per Mail habe ich in den letzten drei Monaten jemanden erreichen können. Dabei will ich gar kein Geld zurück, sondern erstmal nur das bereits gezahlte Geld abtrainieren."
Unserer Redaktion gegenüber hatte Fit/One-Geschäftsführer Moritz Mühleck vor gut zweieinhalb Wochen betont, dass er Personal eingestellt habe, das sich um die Anliegen der Kunden kümmere. Staatliche Corona-Hilfen seien erst jetzt geflossen. Er bitte um Geduld.
Diese allerdings können oder wollen einige Mitglieder nicht mehr aufbringen. Einige haben gekündigt – offenbar mit Hindernissen. So schreibt ein Leser: "Fit/One verlängert einseitig die Vertragsdauer, obwohl die Gerichte mehrfach entschieden haben, dass dies nicht zulässig ist." Das Studio biete ein Gewinnspiel an, "was superfrech ist".
In Nürnberg steht der größte Outdoor-Fitness-Park der Region
Im Internet ist zu dem Gewinnspiel von Fit/One Folgendes zu finden: "Nimm an unserem Mega-Gewinnspiel mit Preisen im Wert von 800 000 Euro teil. Deine während des Lockdowns bezahlten Beiträge bleiben Dir erhalten und Du kannst sie intern in Deinem FIT/ONE Studio für Konsum, Upgrades zu Deiner bestehenden Mitgliedschaft oder Monatsmitgliedschaften für Freunde einlösen. Die Nutzung für beitragsfreie Monate ist anschließend nicht mehr möglich."
Gewinnspiele und Gutscheine? Dürfen das Fitnessstudios überhaupt als Ersatz für ausgefallene Leistungen anbieten? "Wenn ein Studio während der Schließung Beiträge eingezogen hat, kann es dafür seinen Kunden einen Wertgutschein ausstellen", sagt Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern. "Der Kunde muss den Wertgutschein akzeptieren." Allerdings muss der Wertgutschein für die tatsächlich pandemiebedingt entfallene Leistung ausgestellt werden. Das bedeutet: Konnte der Kunde nicht trainieren, muss es ihm mit dem Gutschein möglich sein, das Training nachzuholen. Die Beiträge zum Beispiel in Verzehrgutscheine umzuwandeln, sei nicht akzeptabel.
Einzugsermächtigung widerrufen
Simone Bueb rät Kunden, die dem Fitnessstudio den Rücken kehren wollen, die Fristen zu beachten und die Kündigung per Einschreiben plus Rücksendeschein zu versenden. Wenn der Vertrag ordentlich bis beispielsweise 31. Oktober gekündigt wird, sollte der Kunde ab dem 1. November die Einzugsermächtigung widerrufen. So werde verhindert, dass danach Beiträge abgebucht werden. Wenn es hernach Probleme gebe, sollten sich Kunden an die Verbraucherzentrale oder Anwälte wenden. "Die meisten Studios reagieren dann", sagt die Referentin für Verbraucherrecht.
Fit/One-Geschäftsführer Moritz Mühleck äußerte sich auf Anfrage zu den Beschwerden schriftlich: "Die Beschwerden nehmen wir sehr ernst und prüfen jede einzelne Argumentation unserer Mitglieder gesondert", heißt in dem Statement. "Zu viel bezahlte Beiträge werden natürlich ohne Wenn und Aber erstattet."
Fehler zugegeben
Es könne im Einzelfall sein, dass durch die Vielzahl an E-Mails und Anrufen fristgerechte Kündigungen nicht dementsprechend vermerkt worden seien. "Davon sind mir Fälle im niedrigen zweistelligen Bereich bekannt. Das ist natürlich für das einzelne Mitglied in diesem Fall ärgerlich. Das waren Fehler, die in einer normalen Situation nicht passieren." Die Fehler seien erkannt und behoben worden, so Mühleck weiter.
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