Lotto, Kitas und mehr: Das ändert sich im September!

19.8.2020, 14:25 Uhr
Wer beim Lotto ab und an sein Glück versucht, muss sich ab dem 23. September 2020 auf ein paar Änderungen einstellen. Eine Lottoreihe kostet dann z.B. 1,20 € statt 1,00 € und auch die Gewinnverteilung wird geändert. Außerdem gibt es ab besagtem Datum eine Jackpotgrenze bei 45 Millionen.
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Neues beim Lottospielen

Wer beim Lotto ab und an sein Glück versucht, muss sich ab dem 23. September 2020 auf ein paar Änderungen einstellen. Eine Lottoreihe kostet dann z.B. 1,20 € statt 1,00 € und auch die Gewinnverteilung wird geändert. Außerdem gibt es ab besagtem Datum eine Jackpotgrenze bei 45 Millionen. © dpa

Aufatmen für Eltern: Wenn es die Corona-Infektionslage zulässt, kehren ab dem 1. September Krippen, Kindergärten und Horte in Bayern wieder zum Regelbetrieb zurück. Bis dahin soll außerdem ein Leitfaden zum Umgang mit erkälteten Kindern vorliegen.  
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Kitas zurück in den Normalbetrieb

Aufatmen für Eltern: Wenn es die Corona-Infektionslage zulässt, kehren ab dem 1. September Krippen, Kindergärten und Horte in Bayern wieder zum Regelbetrieb zurück. Bis dahin soll außerdem ein Leitfaden zum Umgang mit erkälteten Kindern vorliegen.
  © dpa

Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung bringt im September Änderungen im Arzneimittelgesetz. So soll beispielsweise durch transparente Lieferwege und engere Zusammenarbeit bei Kontrollen für sichere Arzneimittel in Deutschland gesorgt werden.
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Änderungen im Arzneimittelgesetz

Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung bringt im September Änderungen im Arzneimittelgesetz. So soll beispielsweise durch transparente Lieferwege und engere Zusammenarbeit bei Kontrollen für sichere Arzneimittel in Deutschland gesorgt werden. © dpa, Symbolbild

Bis zum September 2020 muss der Medienstaatsvertrag umgesetzt werden. Er löst den bisher gültigen Rundfunktstaatsvertrag ab und baut vor allem bürokratischen Aufwand bei der Zulassung von kleineren Angeboten auf YouTube und anderen Plattformen ab.
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Neu: Das Telemediengesetz

Bis zum September 2020 muss der Medienstaatsvertrag umgesetzt werden. Er löst den bisher gültigen Rundfunktstaatsvertrag ab und baut vor allem bürokratischen Aufwand bei der Zulassung von kleineren Angeboten auf YouTube und anderen Plattformen ab. © dpa

Die vom Bundesrat beschlossene Reform der Psychotherapeutenausbildung sieht ein Hochschulstudium mit einer bundesweit einheitlichen, staatlichen Prüfung vor. Das fünfjährige Studium soll sich in ein Bachelor- und in ein Masterstudium unterteilen. So entfallen für die zukünftigen Psychotherapeut/innen beispielsweise die Kosten für die Fachausbildung.
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Psychotherapeutengesetz

Die vom Bundesrat beschlossene Reform der Psychotherapeutenausbildung sieht ein Hochschulstudium mit einer bundesweit einheitlichen, staatlichen Prüfung vor. Das fünfjährige Studium soll sich in ein Bachelor- und in ein Masterstudium unterteilen. So entfallen für die zukünftigen Psychotherapeut/innen beispielsweise die Kosten für die Fachausbildung. © pexels/cottonbro

Das dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes tritt zum 1. September 2020 in Kraft. Der Bundestag hat hier unter anderem die Waffenliste verbotener Waffen erweitert. Für diese ist eine Ausnahmegenehmigung des BKA notwendig.  
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Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes

Das dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes tritt zum 1. September 2020 in Kraft. Der Bundestag hat hier unter anderem die Waffenliste verbotener Waffen erweitert. Für diese ist eine Ausnahmegenehmigung des BKA notwendig.
  © Patrick Pleul