Abkochgebot erlassen

Darmbakterien im Trinkwasser: Nächster Landkreis in Mittelfranken betroffen

16.7.2021, 18:37 Uhr
Escherichia coli, kurz E. coli, ist ein weit verbreitetes Darmbakterium und findet sich in Fäkalien. 

© Science Photo Library via www.imago-images.de Escherichia coli, kurz E. coli, ist ein weit verbreitetes Darmbakterium und findet sich in Fäkalien. 

Das Hochwasser ist in Franken wieder abgeflossen, aber nicht ohne Konsequenzen, nun auch für das Trinkwasser im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim. Es sind potentiell gesundheitsgefährdende Keime nachgewiesen worden, informierte das Landratsamt am Freitagnachmittag. Bei Proben waren bei E.coli und Keimen Grenzwerte überschritten worden. Diese können bei Verzehr zu Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen, warnt das Gesundheitsamt. In Deutschland sei dies allerdings, nicht zuletzt aufgrund der hohen Sicherheitsstandards bei der Wasserversorgung, selten geworden.

Eine Gefährdung durch Krankheitserreger kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, daher hat das Gesundheitsamt zum Schutz der Bevölkerung ein Abkochgebot für Leitungswasser in den betroffenen Gebieten erlassen. Leitungswasser sollte nur noch abgekocht getrunken werden. Betroffene sollten das Wasser sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Ein Wasserkocher sei aus praktischen Gründen zu empfehlen. Zum Kochen, Zähneputzen und Reinigen offener Wunden sollte das Leitungswasser ebenfalls abgekocht sein, für die Toilettenspülung und andere Zwecke sei das unerheblich.

Das Abkochgebot gilt in:

Obernzenn

Unternzenn

Oberaltenbernheim

Unteraltenbernheim

Wimmelbach

Egenhausen

Urphertshofen

Bad Windsheim

Külsheim

Wiebelsheim

Lenkersheim

Ickelheim

Burgbernheim

Illesheim

Aischmühle

Eisenmühle

Gackenmühle

Poenleinsmühle

Urfersheim

Westheim

Sontheim

Gallmersgarten

Gallmersgarten Sportplatz

Bahnwärterhäuschen

Steinach/Ens

Die Überschwemmungen, wie hier in Lenkersheim, haben zu Verunreinigungen im Trinkwasser geführt. 

Die Überschwemmungen, wie hier in Lenkersheim, haben zu Verunreinigungen im Trinkwasser geführt.  © Bastian Lauer, NN

Ipsheim

Weimersheim

Kaubenheim

Oberndorf

Mailheim

Aussiedlerhof Kress

Marktbergel

Ottenhofen

Munasiedlung

Ermetzhof

Truppenunterkunft Illesheim

Gültigkeit des Abkochgebots

Das Abkochgebot gilt ab sofort und bis auf Weiteres. Die amtliche Aufhebung erfolgt, wenn eine ausreichende Desinfektion des Trinkwassers mit Chlor sichergestellt ist und die Grenzwerte nicht mehr überschritten werden. Das Landratsamt informiert darüber, sobald das Wasser wieder einwandfrei ist.

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