Ausgangssperre in Nürnberg: So lief die erste Nacht

10.12.2020, 10:37 Uhr
Nürnberg, eine Geisterstadt: Die Innenstadt war am Mittwoch ab 21 Uhr wegen der nächtlichen Ausgangssperre ohne Menschen. Foto: Roland Fengler  

Nürnberg, eine Geisterstadt: Die Innenstadt war am Mittwoch ab 21 Uhr wegen der nächtlichen Ausgangssperre ohne Menschen. Foto: Roland Fengler  

Seit Mittwoch gilt in Corona-Hotspots wie Nürnberg die nächtliche Ausgangssperre. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur aus triftigen Gründen zulässig. Und so war Nürnberg auch ab Mittwoch nach 21 Uhr wie leergefegt, wie die Bilder unserer Fotografen Roland Fengler zeigen.

Auch die Polizei war mehr als zufrieden. So erklärte Michael Konrad, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken: "Es gab nur in wenigen Einzelfällen Verstöße gegen die Ausgangssperre." Generell würden sich die Nürnberger an die geltenden Corona-Auflagen halten. So verweist Konrad auf die große Kontrollaktion der Polizei am Montag zur Maskenpflicht mit Fokus auf den öffentlichen Personennahverkehr und die Innenstadt: So hat die Polizei nur wenig Verstöße festgestellt. Grundsätzlich stellt Polizeisprecher Michael Konrad fest: "Der Großteil hält sich an die Vorschriften."

Mit Fingerspitzengefühl

Und so war es auch ab Mittwoch um 21 Uhr: Nur in Einzelfällen im einstelligen Bereich registrierte die Polizei Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre. Jetzt, in der Weihnachtszeit, zeigt die Polizei im gesamten Stadtgebiet wieder "deutlich erhöhte Präsenz", wie Konrad sagt. Übrigens so wie in den Vorjahren auch: Dadurch soll das allgemeine Sicherheitsgefühl gestärkt werden, man will Taschendiebe und andere Straftäter abschrecken - und achtet in diesem Jahr zusätzlich auf die Einhaltung der Corona-Vorschriften.

Die Polizei agiere beim Thema Corona "mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl", wie der Sprecher sagt. Das soll heißen: Mitunter genügt eben nur eine Belehrung, wenn Menschen die Corona-Vorgaben nicht einhalten, sich aber dann bei der Polizeikontrolle einsichtig zeigen. "Notorische Störenfriede" müssten dagegen mit Strenge rechnen, wie Konrad betont. Wer grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, der müsse mit einer Anzeige rechnen.

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