Die ersten eigenen Scheine: So läuft's mit dem Taschengeld

20.3.2021, 19:11 Uhr
 Den richtigen Umgang mit Geld müssen Kinder und Jugendliche im Lauf der Zeit erst lernen.  Foto: Patrick Pleul/dpa   

 Den richtigen Umgang mit Geld müssen Kinder und Jugendliche im Lauf der Zeit erst lernen.  Foto: Patrick Pleul/dpa  

Die Enttäuschung für Kinder und Jugendliche vorneweg: Einen Rechtsanspruch auf Taschengeld gibt es nicht. Dennoch erfüllt es einen wichtigen Zweck, damit Kinder und Jugendliche frühzeitig lernen, sich ihr Geld einzuteilen und mit ihrem Budget auszukommen. Sie müssen nicht mehr ständig die Eltern fragen, wenn sie sich Wünsche erfüllen wollen. Der bewusste Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Taschengeld setzt außerdem die Grundlagen für ein vernünftiges Haushalten im Erwachsenenalter. Das macht die Kinder unabhängiger, gleichzeitig müssen sie aber auch eigene Entscheidungen treffen und die Verantwortung dafür übernehmen.

Ganz wichtig: Auch Irrtümer gehören dazu. Grundsätzlich ist Taschengeld zur freien Verfügung und sollte nicht an Auflagen geknüpft werden. "Auch bei scheinbar planlosen Ausgaben sollten sich Eltern mit langen Diskussionen zurückhalten", rät Sabine Noack, die im Jugendamt der Stadt Nürnberg für den Jugendschutz zuständig ist.

Auf keinen Fall kürzen

Sie warnt davor, Taschengeld zu kürzen, nur weil die Eltern die Anschaffungen des Kindes als "unnütz" bewerten. Dadurch würde der Lerneffekt für das Kind verloren gehen. Außerdem, so Noack, merkt das Kind in den meisten Fällen selbst irgendwann, dass das Geld schlecht investiert war. Spätestens dann nämlich, wenn für andere Dinge nichts mehr übrig ist.

Grenzen sind laut der Expertin erreicht, wenn Kinder und Jugendliche ihr Geld entweder für Dinge ausgeben, die gesetzlich verboten sind – wie Zigaretten oder Alkohol – oder wenn die Geschäftsfähigkeit entgegen steht. Beispiele hierfür sind (Handy-)Verträge, Abos oder Ratenzahlungen. Für diese ist unter 18 Jahren in der Regel das Einverständnis eines gesetzlichen Vertreters nötig.

Das Jugendamt bietet Orientierung

Ab wann sollten Kinder Taschengeld erhalten – und wie viel? Konkreten Zahlen kann das Jugendamt der Stadt Nürnberg hier nicht nennen, sondern lediglich Orientierungswerte. Schließlich sollte sich das Taschengeld an die finanziellen Möglichkeiten der Familie anpassen.

Laut Sabine Noack kann es sinnvoll sein, die Kleinen schon im Kindergartenalter altersgemäß an den Umgang mit Geld heranzuführen. Viele Eltern kennen die Situation, wenn es beim Einkauf spätestens an der Supermarktkasse zu Auseinandersetzungen kommt, weil das Kind unbedingt den Schokoriegel oder den Kaugummi haben möchte.

Ein kleines Taschengeld – Empfehlung circa 1,50 Euro wöchentlich – kann als Anlass genommen werden, bereits im Vorfeld des Einkaufs ins Gespräch zu gehen und zu vereinbaren, dass dieses für solche Wünsche eingesetzt werden kann.

Pünktlich und regelmäßig

Wichtig ist, dass das vereinbarte Taschengeld zu einem bestimmten Termin pünktlich und regelmäßig ausbezahlt wird – in bar oder, falls vorhanden, auf ein Girokonto. Ab einem Alter von zehn Jahren empfiehlt das Jugendamt, Taschengeld monatlich auszubezahlen (16 Euro, mit 14 Jahren 30 Euro und mit 18 Jahren 75 Euro). "Das Kind", betont Noack, "sollte nie in die Verlegenheit kommen müssen, die Eltern explizit daran zu erinnern. Das schafft Vertrauen in sich und die Eltern."

Weitere Tipps zum Thema Taschengeld gibt es online unter dem verkürzten Link bit.ly/3sfC4uF

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