Verkehrsbehinderungen wegen Festival

Fans aufgepasst: Straßensperren und Campingverbot während Rock im Park

Johannes Handl

Redaktion Nürnberg

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30.05.2022, 18:55 Uhr
Die Vorfreude unter den Fans auf Rock im Park 2022 ist riesig. Wie immer kommt es rund um das Festival aber zu zahlreichen Verkehrsbehinderungen.

© André De Geare Die Vorfreude unter den Fans auf Rock im Park 2022 ist riesig. Wie immer kommt es rund um das Festival aber zu zahlreichen Verkehrsbehinderungen.

Ab Freitag, 3. Juni, ist es wieder so weit: 69 Bands geben sich bis Sonntag, 5. Juni, bei Rock im Park die Ehre. Doch schon bevor die ersten Musiker die Bühne betreten, gibt es im Umfeld zahlreiche Verkehrshinweise zu beachten.

Während des Aufbaus, der Veranstaltung und des Abbaus sind die Wege auf dem Veranstaltungsgelände bereits ab Dienstag, 31. Mai, bis einschließlich Dienstag, 7. Juni, für den öffentlichen Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr gesperrt. Nicht möglich sind dadurch die Durchfahrten in Nord-Süd-Richtung zwischen Bayernstraße, Große Straße und Karl-Schönleben-Straße, in Ost-West-Richtung zwischen Münchener Straße und Zeppelinstraße und die Durchfahrt zwischen Bayernstraße und Beuthener Straße durch die Herzogstraße und Zeppelinstraße.

Außerdem gesperrt sind der Fuß-und Radweg entlang der Münchener Straße auf der Ostseite zwischen Bauernfeindstraße und Bayernstraße und der Radweg entlang der Bayernstraße auf der Südseite. Die Fuß- und Radwege entlang der Münchener Straße auf der Westseite sind offen - entlang der Bayernstraße auf der Nordseite, also kommend von Ben-Gurion-Ring Richtung Münchener Straße, sind die Wege aufgrund einer Baustelle an der Einfahrt zur Herzogstraße für Fahrräder und Fußgänger gesperrt. Im Bereich zwischen der Gaststätte Gutmann am Dutzendteich und der Schultheißallee ist aber die Südseite nutzbar. Dann muss die Bayernstraße gequert werden und der nördliche Rad-/Gehweg genutzt werden. An der Kreuzung Münchener Straße/Frankenstraße muss aufgrund einer Baustelle auf die Ostseite der Münchener Straße gewechselt werden.

Campingverbot beachten

In der Vergangenheit haben bei Rock im Park trotz ausreichender Campingflächen viele Besucherinnen und Besucher in Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen außerhalb der ausgewiesenen Campingflächen rund um das Veranstaltungsgelände gecampt. Dabei wurde an den Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen gegrillt, Alkohol getrunken, Musik abgespielt, die Notdurft verrichtet und Müll abgelagert. Außerhalb des Veranstaltungsgeländes gibt es allerdings keinen Ordnungsdienst und keine Reinigung durch den Veranstalter.

Die Stadt Nürnberg hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist das Campen und Grillen auf allen öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen sowie auf nicht umfriedeten Grünflächen, Waldflächen und Straßenbegleitgrünflächen außerhalb der auf dem Veranstaltungsgelände von Rock im Park ausgewiesenen Camping- und Wohnmobilflächen und des Campingplatzes am Stadionbad von Donnerstag, 2. Juni, bis einschließlich Montag, 6. Juni, verboten.

Betroffen ist folgendes Gebiet (im Uhrzeigersinn beginnend im Norden): Schultheißallee, Weddigenstraße, Regensburger Straße, Ben-Gurion-Ring, Valznerweiherstraße, Regensburger Straße, Breslauer Straße, Gleiwitzer Straße, Karl-Schönleben-Straße, Münchener Straße, Dr.-Luise-Herzberg-Straße, Brunecker Straße, Ingolstädter Straße, Münchener Straße.

Dort ist es verboten, Zelte aufzustellen und zu bewohnen. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, Wohnwagen, Wohnmobile und ähnliche mobile Campingvorrichtungen aufzustellen und zu bewohnen. An diesen Stellen darf auch nicht gegrillt oder ein Feuer geschürt werden.

Verbotenerweise aufgestellte Gegenstände müssen von den Personen, die die Gegenstände aufgestellt haben oder diese nutzen, auf Anweisung durch die Polizei oder zuständige Mitarbeiter der Stadt Nürnberg sofort entfernt werden. Geschieht dies nicht, können sie auf Kosten der Verursacher entfernt werden. Dabei fallen Kosten in Höhe von 55 Euro pro erforderlicher Person und angefangener Stunde an. Vom Verbot nicht betroffen sind private Flächen.

Der Artikel wurde am 31. Mai um 16.22 Uhr aktualisiert.

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