Gerste hinzugekauft: Verkaufsverbot für Bier auf Hauptmarkt
23.3.2015, 16:45 UhrBier in der verschlossenen Flasche zu kaufen, das sei ab sofort verboten. Alkoholische Getränke seien nämlich nur erlaubt, wenn sie "aus selbst gewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt" würden. Doch einen eigenen Acker mit Braugerste hat Bellair nicht. Er kauft das Getreide in einer Zirndorfer Mälzerei zu.
"Wir haben das bisher falsch gehandhabt“, erklärt Gabriele Meier im Marktamt der Stadt. Jetzt müsse die Auslegung der Gewerbeordnung korrigiert werden. Nur Bier aus "Urproduktion" sei zulässig. Keine eigene Gerste, kein Bierverkauf. Das gelte ab sofort.
"Kein Verkauf, nur Anschauen"
Der 49-jährige Heroldsberger, der in einem Nebengebäude des Roten Schlosses auf zehn Quadratmetern etwa 300 Liter in der Woche braut, versteht die Welt nicht mehr. Jetzt hängt an seinem Stand ein handgeschriebenes Schild. "Altfränkisches Rotbier - kein Verkauf, nur Anschauen" steht da anklagend.
Was hinter der neuen Linie des Marktamtes steckt, will Bellair hintenherum erfahren haben. Ein Weinhändler klage gegen das Verkaufsverbot der Stadt. Angeblich wird ihm vorgeworfen, keinen eigenen Weinberg zu haben. Deshalb wolle man einen Präzedenzfall in Sachen Bier unbedingt vermeiden.
Honig aus eigener Produktion
Hier widerspricht Meier. Einen zweiten, ähnlich gelagerten Fall gebe es nicht. „Auch wer bei uns Honig verkauft, muss eigene Bienen haben“, sagt sie. Bauern sollten überwiegend Gemüse aus eigener Produktion anbieten. Klar, dass im Knoblauchsland keine Zitronen wachsen. Und keine Erdbeeren im Winter. "Aber die Kunden wollen das", sagt Meier, "an Weihnachten werden die meisten Erdbeeren verkauft."
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